Mila76
Darf der Vater bei einer Trennung das Kind in seiner Zeit zu den Großeltern väterlicherseits mitnehmen obwohl zwischen der Mutter und diesen ein Loyalitätskonflikt besteht und der Vater sich von der Mutter nur wegen denen getrennt hat? Die Schwiegermutter mischt sich permanent in die Erziehung des Kindes ein sagt es muss mit 1 Jahr in den Kindergarten weil sie ihren Sohn auch abgegeben hat, hält mich als Mutter für unfähig , setzt den Kindsvater ihren Sohn permanent unter Druck was unsere Beziehung angeht, sie will dass wir uns trennen . Lügt das Kind an indem sie ihm erzählt ihr zweiter Mann wäre der Großvater usw. wobei zum richtigen Großvater auch Kontakt besteht. Hat mich als Mutter nicht gefragt ob ich es möchte usw. Kann man das Umgangsrecht den Großeltern irgendwie gerichtlich entziehen so dass der Vater in dieser Zeit nicht zu den Großeltern kann/fährt? Mir geht es darum zu wissen ob ich irgendwie in der Zeit die der Vater mit dem Kind verbringt die Großeltern ausschließen kann gerichtlich? Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben ? Vielen Dank
Hallo, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist, können Sie das nicht verbieten. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, keine Chance. Der Vater kann in seiner Umgangszeit besuchen wen er will. Es sei denn, dass das Kindeswohl gefährdet ist. Das sehe ich hier nicht gegeben, nicht mal ansatzweise. floe
Mila76
Können sie mir sagen was es dann mit dem BGH und dem Umgangsrecht der Großeltern ist den man bei einem Loyalitätskonflikt usw. ausschließen kann?
desireekk
Hallo Der Vater entscheidet in seiner Zeit mit dem Kind mit wem und wo es Umgang hat. Du musst schon massive Kindeswohlgefährdung nachweisen um den Umgang zu untersagen. Und das ist nahezu unmöglich. Ebenso kann der Vater dir nicht untersagen deine Eltern oder Freunde mit dem Kind zu besuchen, ob er dieses für förderlich hält oder nicht. VG D
Mamamaike
Hallo, ich gebe zusätzlich zu Bedenken: Dass Du mit den Großeltern nicht klar kommst, bedeutet nicht, dass es Deinem Kind so geht oder sie ihm schaden. Und Kindeswohl geht hier vor "Verletzung"/Erfahrung der Mutter. Viele Grüße
la-floe
Das BHG-urteil meint, dass den Großeltern bei ausgeprägtem Loyalitätskonflikt DES KINDES das direkte Umgangsrecht versagt werden kann. Aber erstens ist es ja nicht der Umgang der Großeltern sondern der des Vaters (den er eben uU bei den Großeltern verbringt) und zweitens betrifft der Konflikt ja nur dich und nicht das Kind. floe
Felica
Nein gibt es nicht solange es nicht nachweisbar dem Kindeswohl schadet. Und nichts von dem aufgezählten tut das. Der Vater darf in der Zeit besuchen mit dem Kind wen er mag. Was auch gut und richtig so ist. Den andernfalls dürfte der Vater auch bestimmen mitvwem die Mutter Umgang hat in ihrer Betreuungszeit
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