Baby1912
Guten Tag, ich bin dabei mich zu trennen. Wie oft darf, laut Gesetz, mein Partner unser Kind sehen? Was ist da exakt festgelegt? Gibt es Umstände, wann dem Vater auch mehr Umgangsrecht zusteht gesetzlich? Vielen Dank!
Hallo, das kommt darauf an, wie alt das Kind ist und wie eng der Kontakt zum Vater ist. Allgemein sagen kann man das nicht. Liebe Grüße NB
Baby1912
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht falls das noch wichtig ist..
luvi
Hallo, Ihr beide seid Eltern von dem Kind, sogar mit gemeinsamen Sorgerecht. Das Kind hat ein Recht auf euch beide. Der Vater genau so viele Rechte wie du. Stell dir vor, er hätte hier die Frage eingestellt, und geht davon aus, dass das Kind nach der Trennung bei ihm lebt und nur die gesetzlich vorgeschriebene Zeit bei dir als Mutter verbringen soll. Wie würde es dir gehen? Möchtest du das? Am besten wäre es, wenn ihr euch einigen könntet unabhängig von irgendwelchen Vorschriften. Es geht um euer Kind, das ihr beide liebt und das euch liebt. Versucht eiluch auf eine sinnvolle Lösung im Sinne des Kindes zu einigen. LG luvi
Mitglied inaktiv
idealerweise macht ihr BEIDE zusammen einen Termin beim Jugendamt, alternativ einer Beratungsstelle aus und besprecht ganz individuell die weitere Vorgehensweise.
cube
Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorschriften nach dem Motto "mindesten/höchstens". Das Kind hat ein Recht um Umgang zu beiden Elternteilen. Also im Zweifel eher so oft, wie es möglich ist - weswegen es ja für ältere Kinder auch das Wechselmodell gibt (das ist keine Wertung des Modells meinerseits!). Was üblich scheint, wenn Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat und der Vater auch keine Möglichkeiten, sich in gleichem Maße zu kümmern - jedes 2. WE ganz und einen zusätzlichen Tag in der Woche. Geh am Besten zum JA und lass dich dort beraten - wenn ihr euch nicht gerade im Rosenkrieg befindet, vielleicht auch gemeinsam? Unklug wäre, selbst möglichst wenig Umgang zum Vater zu wollen und dann als diejenige da zu stehen, die den Umgang und damit Bindung verhindern will.
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