Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht

Bine9101

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Guten tag, Ich bin jetzt im 8 Monat schwanger und habe mich bereits von dem Vater ganz am Anfang der Schwangerschaft getrennt! Es gab viel Stress in der zeit bis ich gesagt habe ich möchte keinen Kontakt mehr da er mich nur noch kontrollieren wollte und bevormunden,das letzte treffen endete dabei als er versuchte mich sexuell zu bedrängen! Mittlerweile ist endlich Ruhe eingekehrt und er meldet sich auch nicht mehr! Doch hat er mir mehrfach angedroht das er alles dran setzen wird mir das Kind weg zu nehmen! ICh habe noch einen großen Sohn von 5 Jahren und möchte diesen aus den treffen komplett fern halten,da er ihm immer wieder versucht einzureden ich sei eine schlechte Mutter! Meine Frage zu dem ganzen: Wie verhalte ich mich wenn der kleine auf der welt ist! Muss ich ihn ins kh kommen lassen? Muss ich mich alleine mit ihm treffen bis ich eine beistandschaft habe? Vaterschaft wurde noch nicht anerkannt! Das halbe sorgerecht wird er sich auch einklagen! Man muss zu dem ganzen sagen er wohnt 200 km weit entfernt von mir und möchte daher abends gegen 19/20 uhr noch zu mir nach Hause kommen! Ich bedanke mich schon mal im voraus! LG Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn das Kind da ist, sollten Sie ihn informieren. Ansonsten hat er erst Rechte, wenn er das Kind anerkennt. Das ist kein Streichelzoo - Umgang ausüben aber nichts bezahlen. Wenn er das nicht will, müssen Sie Vaterschaftsklage einreichen, um Unterhalt zu bekommen. Dann hat er grds. Anspruch darauf, das Kind zu sehen. Liebe Grüße NB


Pamo

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Du musst fast gar nichts davon. Du musst ihm nicht erzählen, dass die Geburt losgeht und du musst ihn nicht im Krankenhaus an dein Bettchen lassen. Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, dann könnt ihr den Umgang regeln. Dieser muss nicht bei dir in der Wohnung und auch nicht um 19h stattfinden. Das kann man ganz zivilisiert zu den üblichen Zeiten organsieren. Eine angenehme weitere Schwangerschaft!


Bine9101

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Vielen dank :) Das JA meinte das ich ihm das Kind solange alleine zeigen muss bis es mit der beistand Schaft steht...Es bringt aber wirklich nichts... Ich weiß auch das er alles versuchen wird mir den kleinen weg zu nehmen, daher möchte ich einfach nichts machen was er gegen mich verwenden kann! Das JA meinte auch ich muss ihn darüber informieren das der kleine auf der Welt ist! Werde ich auch tun,aber ich möchte ihn einfach nicht alleine in meine nähe lassen! Und weiß nicht was ich machen soll bzw. Wie ich mich am besten jetzt verhalte!? Vor gericht wird es so oder so landen! Er möchte jedes we zu uns kommen um sein Kind zu sehen! Einerseits verstehe ich es aber ich habe doch auch noch ein leben und einen großen Sohn! Wie läuft das da ab? LG und danke


desireekk

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Also ich sehe das so: Natürlich musst/sollst Du ihn von der Geburt des Kindes in Kenntnis setzen. Aber wer sagt denn, dass Du quasi "live aus dem Kreißsaal" berichten musst? Bekomme Dein Kind, erhole Dich die ersten Stunden oder auch 2 tage, dann gib ihm Bescheid. Vergiss nicht. es ist nicht nur "cdein" Kind, es ist ebenso auch "seines"! Er hat durchaus das Recht darauf zu wissen dass er ein Kind hat. WENN er die Vaterschaft anerkannt hat. Ist das schon erfolgt? Das kann er doch jetzt schon tun, damit muss er doch nicht warten bis das Kind auf der Welt ist. Ich finde es nur normal und OK wenn er sein Kind sehen möchte, Wenn Du besorgt bist, dann besorge halt jemanden, der da ist wenn er kommt. Und wenn er arbeitet und so weit entfernt wohnt, dann verstehe ich auch, dass er erst um 19 Uhr da sein kann. Ob das schlußendlich praktikabel ist, wird sich zeigen, denn vermutlich wird das Baby da sowieso schon schlafen und er kann ihm dabei eine Stunde zuschauen...Wie oft wird er das machen? I. d. R. spricht doch auch nichts dagegen wenn er am Wochenende vorbeischaut, immerhin fährt er dafür 200 km. Wenn es ab und zu nicht funktioniert weil Du mal ein Wochenende nicht da bist: dann ist es halt so. ABER das BGB sagt ganz klar, dass Du den Umgang zwischen Kind und Vater fördern musst/sollst (oder wo ist das Kindeswohl gefährdet?). Er kann die Zeiten (insbesondere am Wochenende) nicht selbst bestimmen, das könnt ihr zusammen festlegen. In allem sehe ich viel Drohung von seiner Seite.... wo ich selbst einfach mal abwarten würde, was davon wirklich eintritt. oder glaubst Du, dass er unter der Woche 2-3 Mal 400 km fährt um Junior für eine Stunde (schlafend) zu sehen? Oder um den Junior am Wochenende für ca. 1 Stunde ebenfalls schlafen mittags zu sehen? Mal sehen wie lange er das durchhält... WENN er es durchhält: BRAVO! ein Vater der sich engagiert! Auch für Dich wird sich einiges ändern, gerade wenn man Kinder von versch. Vätern hat. da ist eben mehr Absprache und Organisation gefordert. LG D


Bine9101

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Die Vaterschaft erkennt er nicht an weil er für mich keinen Unterhalt zahlen möchte... Ich habe kein Problem das er sein Kind sieht im Gegenteil...Aber es läuft immer darauf hinaus das ich wieder zurück kommen soll...Das letzte treffen lief auf sexuelle belästigung hinaus...Seid dem lasse ich ihn nicht mehr in meine nähe... Würde er abends um 19 uhr kommen hätte ich ein Riesen Problem meinen großen raus zu halten, den er jedes mal aufs neue manipulieren möchte... Daß nächte sitzt er einmal in meiner Wohnung bekomme ich ihn nicht mehr raus...Er Durchwühlt sobald ich nur auf Toilette bin meine Sachen usw... Tut mir leid das ich so einen menschen nicht in meine Räumlichkeiten lasse... Natürlich informiere ich ihn über sein Kind ( wie bereits oben schon erwähnt) Er ist sogar zum Anwalt gerannt um mich zu zwingen um ihn mit zum Frauenarzt zu nehmen, dieser konne ihn allerdings nicht helfen... Wären da nicht schon soviel Dinger vorgefallen würde ich sicher nicht so reagieren...Mit dem großen läuft es super allerdings will der Vater mich auch auf biegen und brechen zurück... Der jetzige Vater allerdings versucht sich alles durch psychischen druck und Geld zu erzwingen...genauso möchte er jedes we bei mir schlafen usw... Mir geht es darum das er sich um den kleinen kümmert und nicht ständig neue Ventile sucht...Doch das tut er...Er setzt alles daran mir das Kind weg zu nehmen... Er schreckte selbst vor meinen Eltern nicht zurück, sondern erzählte vor meinen Eltern was ich für eine Mutter bin weil ich mich von ihm trenne und erzählte dem kleinen deine Mama kann dir nicht soviel kaufen wie ich...Das selbst meine Mutter ihn raus geschmissen hat... Ich denke da ist es nur richtig din treffen so statt finden zu lassen das der große nicht mit muss... Lg


Pamo

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Natürlich musst du ihn über die Geburt informieren: nach der Geburt, ganz sicher nicht im Kreißsaal. Umgang macht ihr einvernehmlich oder mit Hilfe eines Mediators oder einer sonstigen neutralen Person. Das Kind wegnehmen kann er überhaupt nicht solange du das Kindeswohl nicht gefährdest indem du das Kind vernachlässigst oder drogenabhängig bist oder einen Mordversuch begehst. Lass dich nicht verrückt machen.


Bine9101

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Wie schon oben gesagt, das werde ich doch hat doch auch keiner was anders behauptet! Es geht lediglich darum wie ich mich verhalten soll bis die beistandschaft zum laufen kommt! Ich habe bereits einen Sohn von 5 und brauch Mir dies bezüglich keinen Kopf machen...


desireekk

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Hallo, Solange....er die Vaterschaft nicht anerkannt hat, musst Du GAR NICHTS machen! Solange er nicht anerkennt ist er auch nicht der Vater. So einfach ist das nach deutschem Recht. Also: bevor er wieder irgendetwas von sich gibt: schick ihn zum Jugendamt und er soll dort die Vaterschaft anerkennen. Ohne das geht gar nichts weiter. PUNKT. DANN wirst Du ihn auch von der Geburt unterrichten, den wie gesagt bis dahin hat das Kind keinen Vater den es zu unterrichten gilt. Nach deiner Beschreibung versteh ich auch dass der Umgang nicht bei Dir stattfinden kann. Also: wenn die Vaterschaft feststeht (!), dann soll er sich um eine Stelle kümmern, die sich mit Dir wg. Umgang in Verbindung setzt. Oder ihr trefft Euch eben außerhalb zu Zeiten, die bei Dir mit der Gesamtfamilie kompatibel sind. Gruss D


Bine9101

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Hallo :) Vielen dank :) Eine vernünftige Antwort :) Ich nehme hier niemand etwas weg oder sonst was,im Gegenteil! Aber es gibt soviele probleme mit ihm das es so eben nicht geht! Er schreckt selbst vor Erpressungen nicht zurück... Und ich habe ja nicht nur verantwortung den neugeborenen gegenüber sondern der große ist ja auch noch da... Und ich finde solange man nicht normal mit einander reden kann, muss einfach eine Hilfe her bis er es eben versteht! Ich darf mir ja auch keinen neuen Partner suchen ;) Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen das es für egal welches Kind in so kleinem alter gut ist um 19 uhr nochmal raus gerissen zu werden! Der Papa von meinem großen wohnt auch 250 km weit weg und kam alle 14 tage freitags um 15 uhr bis 16/17 uhr und erst als der kleine über 1 jahr war durfte er ihn mal für einen Tag mit nehmen und das steigerte sich dann nach und nach... Aber irgendwie hat sich ja alles total verändert... Vielen dank für deine Antwort :)


Pamo

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Wie die Vorschreiberin sagt: Bis er die Vaterschaft anerkannt hat, ist er nicht der Vaterbund hat damit keine Rechte und du ihm gegenüber keine Pflichten. Ergo musst du dich gar nicht verhalten, nichts tun oder sagen oder ihn gar in deine Wohnung lassen. Die Anerkennung der Vaterschaft hat mit der Beistandschaft nichts zu tun. Was meinst du mit "Beistandschaft ins Laufen kommen"? Die beantragst du, nachdem das Kind geboren ist, da bekommt das Kind juristischen Beistand durch das Jugendamt.


Mitglied inaktiv

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Ohne Vaterschaftsanerkennung kein recht auf Umgang, kein Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht usw. Nach der Geburt spätestens zum JA, die werden ihm einen netten Brief schicken, dann kann er schauen ob er anerkennt oder nicht. Im zweifel wird es halt teuer für ihn und das ganze geht über Gericht. kann dir aber egal sein, weil erst ab dann wenn er als Vater eingetragen ist brauchst Du ihm überhaupt das Kind sehen lassen. kann er halt auch günstiger haben - ist aber seine Entscheidung. Und sobald er als Vater feststeht darf er - rückwirkend ab Meldung JA Unterhalt für das Kind zahlen und evtl auch für dich - je nachdem wie hoch sein Einkommen ist. Biete ihm eine Regelung an das er das Kind am Wochenende zu einer bestimmten Uhrzeit sehen kann. Tägliches Recht auf Umgang hat er eh nicht. Und schon mal gar nicht muss du ihn wegen Umgang in deine Wohnung lassen. Umgang kann auch auf den Spielplatz stattfinden, im park oder sonstwo. kannst auch beim JA anfragen ob man evtl betreuten Umgang befürwortet. Aber das eh alles dann wenn er Vaterschaft anerkannt hat.


Sternenschnuppe

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Solange er die Vaterschaft nicht anerkennt ist er nicht der Vater und hat gar keine Rechte ! Bekomme in aller Ruhe Dein Kind, und informiere ihn wenn Du entlassen bist, dass es da ist. Du Dir jegliche Kontaktaufnahme und Besuche verbittest. Sobald er die Vaterschaft anerkannt hat möchte er einen gemeinsamen Termin beim Jugendamt ausmachen, damit ihr moderiert besprechen könnt wie das Kind zu ihm Kontakt haben kann. Dann, oder vorher, marschierst Du zum Jugendamt und riechst die Beistandschaft für die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Vater ein, gibst seine Daten für die Anerkennung an, schilderst die Lage und nennst den Deine Kontaktdaten damit sie sich dann melden können zwecks Termin für den Umgang. Unterhaltsvorschuss beantragst Du, den Rest machen die dann. Die sexuelle Nötigung hast Du zur Anzeige gebracht ? Wenn nein, informiere Dich ob das schon verjährt ist. Wenn nicht, anzeigen ! Dann wartest Du erst einmal ab. Umgang muss nicht bei Dir stattfinden, das geht auch betreut über Jugendamt oder Kinderschutzbund etc.


Bine9101

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Vielen dank für die vielen Antworten :) Einige raten mir dazu den Vater als unbekannt eintragen zu lassen! Wie steht ihr dazu?


Mitglied inaktiv

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Wäre Blödsinn und kann dich teuer zu stehen kommen. Erstens kann der Vater auf Vaterschaftsfeststellung klagen wenn er irgendwie nachweisen kann das die Option besteht er könnte der Vater sein. was ihm wohl eher nicht schwer fallen dürfte, oder? Zweitens, solltest Du irgendwann mal so etwas wie Hartz4 beantragen müssen, Unterhaltsvorschuss oder sonstwas, dann wird das ein Problem. beim Hartz4 wird dir der theoretische Unterhalt angerechnet, beim Unterhaltsvorschuss machst Du dich regresspflichtig sollte irgendwann auffliegen das du sehr wohl weißt wer der Vater ist. Und Drittens nimmst Du deinem Kind alle Chancen auf Halbwaisenrente wenn der Vater sterben sollte, Erbansprüche usw. Solche Tipps kann man getrost in die Tonne werfen.


Bine9101

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Ja so sehe ich das auch... Aber die machen mir total angst,daß wenn er das halbe sorgerecht mal hat, es für ihn wohl ein leichtes Spiel wird mir den kleinen weg zu nehmen...und da er das ja mehrfach angedroht hat,macht mir das gerade große sorge... Ich hoffe ja sehr das alles anders kommt als ich es befürchte aber nach den ganzen Androhung usw bezweifeln ich das leider... Möchte ihm eigentlich nicht den Vater vorenthalten,finde das irgendwie grausam...


Sternenschnuppe

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Gaaanz schlechte Idee. Es sei denn Du weißt sicher dass Du die nächsten 20 Jahre finanziell komplett allleine klarkommst. Kannst Du das ? Wenn nein, dann brauchst Du darüber nicht weiter nachdenken.


Pamo

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Wenn du auch nur eine halbwegs normale Person in annähernd geregelten Verhältnissen bist (nicht drogenabhängig, Alkoholikerin, ältere Kinder wurden bereits in Obhut genommen, intellektuell am Rande der Debilität angesiedelt), dann kann der Mann mit der großen Klappe dir nichts. Egal was er schreit.


Bine9101

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Ich möchte es auch nicht den mein Kind soll seinen Vater ja auch kennen... Nein in keinerlei Hinsichten...Mein großer ist super entwickelt sowie integriert ob Freunde Hobbys oder Familie, er hat alles was er brauch! Der Anfang mit dem Papa war schwer (wir waren beide sehr jung und seine Eltern wollten den kleinen nicht akzeptieren) Also lief die erste Zeit such alles über das JA bis wir zusammen beschlossen haben das es ohne JA geht...Zwischen durch gab es klar mal spinnerein er wolle den kleinen aber nie was passiert, JA war immer über alles informiert und vermittelte ab und an wenn es mal nicht klappte... Aber seid 2 Jahren sind wir ein super Team und keiner arbeitet gegen den anderen im Gegenteil er sagt selbst er will kein halbes sotgerecht er bekommt den kleinen wann er will und weiß er ist bestens auf! Aber das recht hat sich ja total verändert und der jetzige Vater dreht da komplett durch...Aber nicht im Sinne des Kindes sondern es geht wirklich lediglich nur darum mir eins rein zu würgen! Und in dieser Gruppe reden viele davon das es genug Richter gibt die eine Familie zerreißen aus nichtigen gründen.. Ich kann mir das nicht vorstellen! Warum sollte das ein mensch tun wenn das Kind bestens versorgt ist und hier alles hat...


grummelbrumm

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Sortieren wir doch erst einmal: Wer ist der Vater des 5 jährigen Kindes? Was meinst Du mit Beistandschaft? Zunächst einmal ist weder das Kind da, noch hat er, außer Drohungen, keine Schritte eingeleitet, die erkennen lassen, dass er mehr will als Dich zu verängstigen. Er soll doch erst einmal die Vaterschaft anerkennen. Das Kind "weg zu nehmen" ist selbst bei gemeinsamer elterlicher Sorge gar nicht so einfach. Wie soll das denn funktionieren? Maßstab ist das Kindeswohl und da spielt natürlich auch die Vorgeschichte eine Rolle. Du musst ihn übrigens weder ins Krankenhaus, noch zu Dir nach Hause lassen, wenn Du nicht willst. Auch zu den nur von ihm festgelegten Zeiten, musst Du den Umgang nicht ermöglichen. Du weisst ja gar nicht welchen Rhytmus Dein Kind hat. Und 19:00/ 20:00 Uhr finde ich persönlich zu spät. Auch kleinen Kindern sollte von Anfang an ein Tag-/ Nacht Rhytmus angewöhnt werden. Was will er denn 20:00 Uhr mit dem Kind machen? Meine schlafen da nämlich schon (5 Monate und 4,5 Jahre). Umgang musst Du dem leiblichen Vater schon ermöglichen. Aber die Umstände und Bedingungen haben sich an der Lebensrealität der Kinder zu orientieren, nicht daran wann der Vater mal eben will. Ich empfehle Dir: - Such Kontakt zum Jugendamt und lass Dich zum Thema Umgang und Vaterschaft und elterliche Sorge beraten. Alternativ: Schau ob es bei Dir Beratungsstellen gibt, falls Du Scheu vor dem Amt hast. Wenn er Dich (sexuell) bedrängt, dann besorge Dir einen Beratungsschein und suche anwaltliche Hilfe und Beratung zum Thema GewSchG. Alternativ kannst Du, falls er Dich wirklich bedrängt/ genötigt hat und Du es im besten Fall zur Anzeige gebracht hast, auch beim für Dich zuständigen Amtsgericht selbst beantragen oder Du suchst eine entsprechende Beratungsstelle für Frauen auf.


grummelbrumm

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"...aus nichtigen Gründen..." Lass Dir doch einmal die "nichtigen" Gründe benennen. Wenn ein Richter oder eine Richterin, nach Meinung der betroffenen, eine falsche Entscheidung treffen sollte, kann der/ die Betroffene ja in die nächste Instanz gehen. Da ein Entzug der elterlichen Sorge ein Eingriff in ein Grundrecht Art. 6 GG darstellt, wäre selbst der Gang vors BVerfG möglich. Leider ist es so, dass viele "Betroffene" ihre eigenen Probleme nicht sehen auf deren Grundlage dann ein Entzug der elterlichen Sorge oder ein Wechsel des Aufenthaltes notwendig wird. Statt Energie darin zu verschwenden Jugendamt und oder Gerichten die Schuld zu geben und sich im Internet, Presse, TV... zu präsentieren/ aufzuregen, sollten jene eher schauen, wie sie das, was vor Gericht bemängelt wurde, abändern können. Das Kindeswohl ist doch keine beliebig auslegbare Variable und dieses wird auch nicht gefährdet, weil in einer Wohnung mal etwas mehr Staub liegt oder man nicht viel Geld hat.


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