Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wie ist es denn mit dem Umgang einer leiblichen Mutter die das gemeinsame Sorgerecht hat zusammen mit dem Vater, dass Kind aber beim Vater lebt. Die Stiefmutter, ohne das sich der Vater zu Wort meldet, verbietet plötzlich der Mutter den Umgang zu ihrem Kind, auch noch aus persönlichen familiären Gründen. Die Mutter zahlt auch keinen Unterhalt weil sie es nicht kann, aus finanziellen Gründen, noch weitere leibliche Kinder und kein Einkommen. Wird das Gericht dann gegen den Umgang der leiblichen Mutter stimmen, nur wegen dem fehlenden Unterhalt, der nachweislich nicht gezahlt werden kann? Liebe Grüße Steffi
Hallo, Umgangsrecht hat nichts mit Unterhalt zu tun. Der KM steht ein Umgangsrecht zu Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das ist genauso wie andersrum. Unterhalt und Umgang haben nichts miteinander zu tun und die Stiefmutter hat da rechtlich zumindest auch nichts zu melden. Was ich tun würde : Zum Jugendamt und um einen gemeinsamen Termin mit dem Vater bitten. Wenn das nicht funktioniert zum Anwalt ( Beratungsschein kostet 10 Euro , BEratungsbeihilfe, Prozeßkostenkostenhilfe gibt es alles, wenn man nicht genug hat ) und den Umgang einklagen. Je nachdem wie alt das Kind ist, so kann der Vater UNterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsschulden werden bei Dir ? ( wenn es um DIch geht ? ) auf jeden Fall auflaufen, machst also Schulden beim Staat. Am besten mit denen auch mit offenen Karten spielen und zur Berechnung alles offen legen, damit sie ordentlich berechnen können.
Mitglied inaktiv
bei gemeinsamem sorgerecht geht das schon zweimal nicht, die stiefmutter hat gar nichts zu melden. ansonsten wie von panija beschrieben, bei gsr dürfte das ganz ganz schnell gehen. unterhaltsvorschuss bekommt der vater allerdings nicht, wenn er verheiratet ist. da du von stiefmutter schreibst, gehe ich mal von einer ehe aus.
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