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Guten Tag Frau Bader, für meinen Sohn, 3 Jahre, habe ich das alleinige Sorgerecht. Der Vater meines Sohnes und ich haben uns vergang. November getrennt. Bisher war es so, dass er das Kind immer besuchen konnte, wie er Lust hatte. D.h. er konnte kommen wann er wollte. Nun möchte er den Kleinen abholen und mal mitnehmen. Ich möchte meinem Kind den Papa absolut nicht vorenthalten, aber ich habe etwas dagegen, dass er ihn alleine mitnimmt. Das liegt daran, dass er z.B. im Strassenverkehr unvorsichtig ist, sich absolut nicht an Geschwindigkeit etc. hält. Alkohol trotz Fahrens trinkt (FS war schon mehrmals eingezogen). Er ist unachtsam, d.h. ist oft mit den Gedanken woanders, schnell abgelenkt und sieht Gefahren nicht usw. Er läuft z.B.in ein Geschäft, während er den Kleinen an der Strasse läßt, läßt ihn an Treppen spielen. Er selbst verharmlost dies dann. Er kann jederzeit zu uns kommen, Nun meine Frage, hat er das Recht, den Kleinen einfach mitzunehmen und zu sagen, ich will ihn alleine?Vielen Dank für Ihre Antwort Freundliche Grüße GritEs
Hallo, ja, das Recht hat er. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Sie eine konkrete Gefahr für das Kind beweisen können. Liebe Grüsse, NB
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