galinchen
Hallo Frau Bader, Was steht meinem Ex Freund zu am Umgangsrecht. Unser Baby ist 4 Monate alt, da es meistens "kurz und öfter Model " angeboten wird, macht es Sinn 2 Mal die Woche die Kleine zu sehen.Er möchte aber sie 14 Tägig Fr- So sehen.Ich stille sie und sie ist sehr anhänglich und weint bei Fremden.Sie kennt ihn nicht, er war sehr selten bei uns. Wer regelt dieses Umgangsrecht, wenn wir uns nicht einigen können.Soll ich schon zum JA selbst gehen oder soll ich warten, bis er vllt.zur Vernunft kommt und selber was Passendes vorschlägt.Bei unseren Treffen konnte er sie nicht in Arm nehmen, ich saß neben ihm, mehr war gar nicht möglich. Wie stellt er sich das praktisch vor-weiß ich nicht. Ich danke für dir Info.
Hallo, wenden Sie sich an das JA. Natürlich wird er ein so kleines Kind, das noch gestillt wird und ihn nicht gut kennt, nicht ganze Wochenenden bei ihm verbringen. Aber Ihnen muss klar sein, dass er ein Umgangsrecht hat und das KInd und er sich aneinander gewöhnen müssen. Und das hängt auch von der Einstellung der Mutter ab. Liebe Grüße NB
la-floe
moin, was er möchte ist völlig unerheblich. Du hast völlig recht. Ein so junges Kind sollte öfter und kürzer Umgang haben, zumal es gestillt wird. Niemand kann dich zum Abstillen zwingen, auch nicht zum Abpumpen. Zumal nicht jede abpumpen kann. Mach ihm den Vorschlag 3x/Woche 1,5h. Schriftlich und nachweislich. Dokumentier seine Antwort, heb es gut auf. Sag ihm, dass das so, wie er es sich vorstellt nicht stattfinden wird und er dann eben gar keinen Umgang hat. Soll er halt zum Jugendamt gehen, die werden ihm auch nix anderes erzählen. Du kannst dich also entspannt zurücklehnen.
Mitglied inaktiv
wende dich ans Jugendamt und bitte um Vermittlung bzgl des Umgangs! sei ihm einen schritt voraus und warte nicht, bis er spielen will. wegen dem gsr, lass ihm das doch, vll fühlt er sich dann mächtig und läßt dich erst mal in ruhe, das ist aktuell eh nicht relevant und auch später eine Formsache. verschwende keine Energien auf dinge, die du nicht ändern kannst, das gsr wird er bekommen. das umgangsrecht ist unumstößlich, sieh zu, dass ihr da einen weg findet! alles gute, geniesse dein Baby und laß dich nicht ärgern!
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