Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht Opa

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht Opa

Mama1972

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Liebe Frau Bader, ich stehe kurz vor der Trennung von meinem Lebensgefährten und besitze das alleinige Sorgerecht für unsere gemeinsamen Töchter (2J und 5J). Mein enorm großes Problem besteht darin, dass meine ältere Tochter sehr große Angst (schon Panik) hat vor dem Opa (Vater von meinem Lebensgefährten). Sie zittert vor Angst und weint, weil er sie immer fangen und festhalten möchte sowie knuddeln möchte. Wir sehen ihn 2-3 Mal im Jahr, er wohnt ca. 300 km entfernt. Bis jetzt bin ich ja immer mitgefahren und habe ihr beistehen können. Mein Lebensgefährte beschützt sie in dieser Hinsicht nicht so richtig wie ich, gibt ihr keinen Halt/Schutz. Dieser Opa ist, weil ich meinem Kind helfe sich von ihm zu befreien, auf mich nun nicht mehr gut zu sprechen, er mag mich nicht mehr. Nun meine Frage. Sollte es zur Trennung kommen, darf ich meinem (Bald-)Ex verbieten, dass er meine Töchter zu solchen Besuchen mitnimmt? Darf er sie ohne mein Wissen/Einverständnis mitnehmen zum Besuch vom Opa? Was für Möglichkeiten gibt es meiner Tochter zu helfen? Sie ist dem Opa sonst "ausgeliefert". Ich habe richtige Angst, auch um ihr psychisches Wohlergehen. Das alleine hält mich bisher von der Trennung ab, aber diese wird wohl kommen, ich hab das nicht mehr in der Hand. PS: Hat mein Lebensgefährte Umgangsrecht bzw. Umgangspflicht? Für Tipps/Ratschläge wäre ich Ihnen wirklich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Michaela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der KV hat ein Recht auf Umgang, zwingen kann man ihn leider nicht. Auch der Opa hat ein Recht, wenn der KV die Kinder mit zum Opa nehmen will, kann er dies tun. Etwas anderes gilt, wenn Sie nachweisen können, dass den Kindern Schaden droht. Liebe Grüsse, NB


Mama1972

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Wie weißt man sowas nach? An welche Stelle wendet man sich denn dann? LG Michaela


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