samirasmama
Eltern leben nicht zusqmmen...kann die oma(mutter des vaters) auf ei umgangsrecht bestehenz.b per gericht einklagen....
Hallo, Nach einer Scheidung oder Trennung, manchmal sogar nach dem Tod eines Elternteils, werden die Großeltern oft genug mit abgespalten. Häufig geraten sie im Ehestreit zwischen die Fronten und der Kontakt zu den Enkelkindern bricht dann völlig ab. Das geht soweit, dass vielen Großeltern das Umgangsrecht ganz untersagt wird. Viele ziehen vor Gericht, um ein Besuchsrecht zu erkämpfen. Aber dieser Kampf ist meist erfolglos, weil die Gesetzeslage es so will. Dabei sind Experten sicher, dass Oma und Opa für ihre Enkelkinder in Krisen, wie zum Beispiel bei einer Scheidung, besonders wichtig sind. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, wenn sie nachweisen kann, dass eine Bindung da ist und es dem Kindeswohl dienlich ist. Also, eine Oma, die vor der Trennung der Eltern das Kind 3 jahre lang 3 tage die Woche betreute hat deutlich bessere Chancen als eine Oma, die das Kind fast nie gesehen hat. Im Endeffekt aber auch : Kommt drauf an welchen Richter man erwischt
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