Monika 87
Hallo Frau Bader, mein Partner und ich, habe uns getrennt. Er möchte unsere 3 Monate alte Tochter gerne über Nacht bei sich haben. Damit habe ich allerdings ein Problem. Ich räume ihm jegliches Besuchsrecht ein, aber noch nicht über Nacht, ich finde sie dafür noch zu klein. Er besteht aber drauf, muss ich dem nachgeben? Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, das kommt auf die Umstände an und wie gut das Kind ihn kennt. Außerdem stellt sich die Still-Frage. Normalerweise bei einem so kleinen Kind häufiger aber nicht über Nacht. Wenden Sie sich an das JA. Liebe Grüße NB
WonderWoman
ist das kind denn an ihn gewöhnt? wie oft besucht er das kind? stillst du? es gibt kein gesetz, das einen frühesten zeitpunkt für eine übernachtung festschreibt. es bleibt also immer eine individualentscheidung. und die würde von solchen faktoren abhängen, wenn es vor gericht ginge. vereinbart einen gemeinsamen termin mit dem ja und erarbeitet dort einen plan.
mellomania
das problem ist, dass du falsch denkst. du hast ihm nichts einzuräumen. er ist der vater und hat die gleichen rechte wie du! und das kind hat das gleiche recht auf ihn wie auf dich. stillst du das kind? wenn ja, geht es ja nicht. wenn du nicht stillst, was spricht dagegen? wenn das so schon losgeht würde ich mit dem jugendamt sprechen und dort um unterstützung bitten. dann seid ihr beide auf der sicheren seite.
WonderWoman
ich verstehe dich. ich kenne glücklich verheiratete mütter, die ihren ehemann für den besten vater der welt halten, und ein so kleines baby ihm dennoch nur dann für eine ganze nacht überlassen, wenn es wirklich absolut unvermeidbar ist. deswegen finde ich vorwürfe auch unangebracht. auch das ja wird nicht sagen, dass du das kind sofort abgeben musst. schon gar nicht wenn er bisher keine große rolle im leben des kindes gespielt hat. deswegen die frage, ob das kind an ihn gewöhnt ist. beispiel aus meiner praxis, ziemlich aktuell: der kv wollte das kind übernacht, es war sogar etwas älter. das ja hat dann gemeinsam mit den eltern einen aktionsplan vereinbart, was für den jeweils nächsten schritt gegeben sein muss. der erste schritt war, dass der kv wenigstens dreimal die woche für mindestens eine stunde das kind besuchen sollte. wenn er das zuverlässig einen monat gemacht hätte, hätte er das kind einmal pro woche für eine stunde mitnehmen dürfen. dazu kam es nie, er ist schon am ersten schritt gescheitert. und meine erfahrung ist, dass das meistens so ist. haben wollen ist immer leichter als machen. anderer fall aus meiner praxis: der kv hat das kind zwar mitgenommen, aber jedesmal wieder der mutter zurückgebracht, wenn es weinte oder gewickelt werden musste oder was zu essen brauchte. da ging dann auch nichts vorwärts und er gab auf.
Tigerblume
Ist er im Umgang mit Baby geübt? Ich verstehe nicht warum der Vater weniger Rechte haben sollte als die Mutter
Mitglied inaktiv
Lass dich nicht verunsichern, du musst GAR nichts! Wie die wunderwoman schreibt, maximal langsame hinführung und dann wird man sehen, wie er sich anstellt. Ich wette die väterfraktion hätte den minisäugling nicht mal der schwiegermutter für 15 minuten überlassen, aber der minisäugling MUSS jetzt sofort über nacht zum erzeuger, weil der sich das so einbildet.
desireekk
Die Frage ist falsch gestellt. Es müsste heißen: Wie kann ich sicherstellen, dass unsere Tochter so viel Umgang wie möglich mit dem Vater hat? Denn genau so sieht es das Gesetz vor (darfst gerne im BGB nachschauen). Also: bisher habt Ihr zusammengelebt? Warum sollte Eure Tochter dann nicht beim Papa übernachten? Wäre dadurch das Kindeswohl gefährdet? Wenn nein: das Kind das Recht soviel Zeit mit dem Papa zu verbringen wie mit dir. Wie willst Du das sicherstellen? Es gibt primär nicht um deine Rechte oder die des Vaters, es geht in erster Linie um die Rechte des Kindes. So steht es im Gesetz. Viele Grüße D
Finale
Als meine Tochter 3 Monate war, hatte sie kaum Kontakt zum Vater obwohl wir zusammen gelebt haben. Sie war fast rund um die Uhr in meinem Arm. Fand auch niemand komisch. Kennen doch viele Mütter. Ein so kleines Baby hat doch rein gar nichts von einer Übernachtung beim Vater. Es kann doch da gar keine wirkliche Gleichberechtigung geben, sonst muesste man bereits bei einem bei der Geburt getrennten Paar sofort im Krankenhaus das Wechselmodell einführen. Zum Glück ist da noch keiner auf diese Idee gekommen.
Mitglied inaktiv
So ist es doch bei vielen. Vor allem ramas, die sicher NICHT nach dem mutterschutz wieder losarbeiten.
Monika 87
Wir haben eine Einigung gefunden, zum Wohle unseres Kindes! Ich bereue sie überwiegend alleine, vorallem Nachts, da " er es nicht kann". Ich würde ihm niemals einr echt auf das Kind verwehren, er kann es sehen, wann er will.....es ging mir nur ums übernachten, das lag seit der Geburt ausschließlich bei mir!
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