Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht für Vater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Umgangsrecht für Vater

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Mein Bruder ist vor 3 Monaten Vater geworden. Leider ist die Beziehung während der Schwangerschaft auseinander gegangen. Er zahlt Unterhalt für das Kind. Bisher konnte er die Kleine immer besuchen fahren wann er wollte, meist für 2 Tage, da der Anfahrtsweg gut 3 Std. ist. Die Mutter möchte auch, das er sich kümmert und er möchte es auch auf jeden Fall. Unsere Familie hat die Kleine noch nicht einmal gesehen, da sie sich weigert den Anfahrtsweg auf sich zu nehmen, auch wenn man sie abholen würde. Haben wir als Familie kein Recht dazu? Hätte mein Bruder jetzt schon Anspruch die Kleine übers WE zu holen? Alle 14 Tage? Gibt es ein bestimmtes Alter für die Kinder wo diese Regelung erst beginnt? Wie ist es, solange die Kleine noch gestillt wird? Die Kleine wäre auch bei ihrem Vater optimal versorgt mit allem was ein Baby benötigt, wie Bettchen, Pflege ect.. Welche Rechte hat man als Vater während der Säuglingszeit? Vielen Dank für Antworten! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange das Baby noch gestillt wird, werden die Umgangszeiten sicher nicht wirklich ausgedehnt. In der Säuglinsgzeit wird das übernachten eher unwahrscheinlich sein. Da kann ich die Mutter absolut verstehen. Wenn es Euch so wichtig sit, daß Kind jetzt schon kennenzulernen, dann werdet Ihr eben mal mitfahren müssen. Einem 3 Monate alten Baby würde ich so eine Umstellung (auch wenn es der Vater ist) nicht zumuten wollen. Das hat doch zeit bis das Kind 1 oder 2 Jahre alt ist. Und: nicht der Vater hat in erster Linie ein "Recht" auf das Kind, sondern das Kind ein Recht auf seinen Vater! Das sollte niemals vergessen werden. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Zumindest das erste Lebnsjahr kannst du es vergesse. Bzw. solange wie der zwerg gestillt wird. Übernahcten wird erst ab dem 3. lebsnjahr gemacht. Lieben gurß Ilka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Übers Wochenende wird es wohl eine Weile dauern. Wenn es euch wichtig ist, die Kleine zu sehen, dann müsst ihr hinfahren. Versetz dich doch mal in die Lage der Mutter. Hättest du dein Baby, das (wenn ich richtig gelesen hab) voll gestillt wird deinem "frischen" Ex mitgegeben? Egal wie gut das Verhältnis ist? Solang das Kind voll gestillt wird, wird es so bleiben wie es ist. Da wird kein JA oder Richter anders entscheiden. Nach dem Abstillen, wenn der Konatkt der beiden gut ist, eine Vater-Kind-Beziehung besteht, sieht die Sache wieder anders aus. LG Becky


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo,  ich bin Mutter von zwei Kindern. Meine Tochter ist 4 Jahre alt und mein Sohn 3 Monate. Beide vom gleichen Vater.  2-3 Jahre in den Leben meiner Tochter war er nicht richtig anwesend. Alle 4 Monate ungefähr mal ne Nachricht geschrieben oder mal ein gesehen und das ging dann weiter bis sie 3 Jahre alt wurde und wir leider (ich weiß total ...

Hallo. Ich würde gerne mal wissen, wie meine Chancen vor dem Familiengericht stehen könnten bzgl dem Umgangsrecht.  Vorab : Mein Sohn ist 3 1/2 Jahre alt. Er ist sprachverzögert bzw hat er eine Entwicklungsverzögerung. Auch sozial - emotional ist er noch etwas "kleiner", noch nicht so gefestigt. Zudem leidet er seit Mitte Januar an ständigen Ma ...

Hallo.  Wie sehen Sie meine Chancen, wenn ich vors Familiengericht gehe.  Mein Kind 3,5 Jahre alt (entwicklungsverzögert), hat im Moment eine schwere Zeit. Er leidet unter episodischem Erbrechen und hatte eine nicht geglückte Eingewöhnung in den Kindergarten. Diese habe ich abgebrochen. Wir starten nach dem Sommer neu. Er sucht sehr viel Rüc ...

Hi Mal eine Frage an euch, darf der Vater der kein Sorgerecht sondern nur Umgangsrecht hat dem Kind etwas in die Haarflechten lassen? Vg

Hallo Frau Bader, ich versuche es möglichst kurz zu halten. Im Januar bin ich mit meinem Sohn (5J) ca 400km vom Kindsvater weggezogen. Wir haben hierzu bezüglich dem Umgang eine Regelung über das Jugendamt getroffen. Er sieht den Jungen alle 14 Tage, in folgenden Hol-und Bring-Regelungen. Wochenende 1: ich bringe ihn freitags und hole ihn ...

Hallo, wir sind zwar schon drei Jahre getrennt, dennoch eskaliert gerade die Situation mit meinem Expartner.  Die Kinder leben bei mir, bei der Trennung waren sie 1 und 2, er sieht sie regelmäßig, aber auf seinen Wunsch hin  bis jetzt nie länger als 24std am Stück. Zwischendurch selten mal spontan. Eine seiner neusten Forderungen betrifft d ...

Hallo Frau Bader, können Sie mir sagen, ob eine schriftliche Darlegung / Bestätigung vom Kinderarzt bzgl des Entwicklungsstandes und der gesundheitlichen Problematik des Kindes (reagiert extrem auf Veränderungen / Trennungsangst/ Erbrechen) vorm Familiengericht Gewicht trägt? Unser Kind ist bereits in Behandlung und Abklärung, aber hat noch kei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Anfang des Jahres hat sich der Kindsvater von mir getrennt. Er war psychisch sehr krank und hat uns massive bedroht. Zeitweise hatte er ein Annäherungsverbot. Zwischenzeitlich hat er sich in Therapie begeben und ist nun von einer Kur zurück. Er hat mir mitgeteilt, dass die Ärzte eine paranoide Schizophrenie diagnostizie ...

Hallo und zwar hat der kindesvater seit circa 1 jahr umgangsrecht, weil er sonst nicht sein aufenthalt bekommt nutzt er unser kind aus. mein kind ist fast 2 jahre der umgang läuft durch die diakonie begleitet da wir überhaupt keine komunikation führen können. trotz öfteren aufforderung das er kein parfüm sprühen soll während den umgängen oder mich ...

Guten Tag,  ich habe eine Frage, und zwar ich bin Mutter einer kleinen Tochter sie ist 2 Jahre. Ich bin zum Teil vom Jobcenter abhängig, nun muss ich Unterhalt beantragen. Aber ehrlich gesagt ich möchte kein Unterhalt beziehungsweise möchte ich nicht dass der Kindesvater Kontakt zu meiner Tochter hat. ich möchte ihn auch nicht angeben dass er d ...