Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgangsrecht...dringend!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgangsrecht...dringend!!!

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich haben vor der Geburt Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht beantragt. Nun ist unsere Beziehung kaputt, ich wollte vernünftig über Trennung sprechen( auch zum Wohle unserer Tochter, 10 Monate, die der angespannten Situation, vor allem durch meinen Partner, ständig ausgesetzt ist) Er droht mir nun damit, dass ich gerne gehen kann, aber ohne unsere Tochter.Mir zerreisst es das Herz, denn ich habe ihm Umgangsrecht an den Wochenenden absolut einräumen wollen, er will sie aber täglich, ich finde sie allerdings viel zu jung für solch ein Hin-und- Her, und sie ist ein absolutes Mama-Kind. Ich fühle mich nun wie in einer Falle. Ich möchte nur das Beste für mein Kind, und finde es ganz grausam, dass mein Partner durch meine Tochter in der Beziehung Macht ausübt. Ich habe bereits im ganzen Internet nach Antworten gesucht, aber keine Eindeutige gefunden. " Kann es passieren, dass bei einer Trennung das Umgangsrecht von einem 10 monatige alten Kind auf beide Elternteile gleich verteilt wird?" ( Ich bin den ganzen Tag bei meiner Tochter, wärend mein Partner von 8.00-19.00 arbeitet. Er sagt aber, er würde die Arbeit sofort hinschmeissen, wenn es um den Umgang geht) Und würden Sie mir in diesem Falle zu einer Rechtschutzversicherung raten? Ich entschuldige meinen konfusen Beitrag, aber ich bin doch ziemlich verzweifelt über den Druck, unter dem ich stehe( und genau das wollte ich für meine Tochter nie!!! Ich habe immer Frauen verurteilt, die ihre Kinder als Machtobjekt einsetzen, um eine Ehe zu retten, und bin nun an genau so einen Mann geraten.) Ich danke Ihnen für`s geduldige Lesen und eine eventuelle Antwort, und verbleibe mit ganz freundlichen Grüssen, M.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Auch wenn Du es nicht ganz so lesen möchtest: Bei so einem kleinen Kind würde ich eher 2-3 Mal / Woche Umgang empfehlen. Allerdings witrd das ein Problem mit den Arbeitszeiten des Vaters. Faustregel: je kleiner das Kind umso häufiger (und dafür kürzer) ist der Umgang. "Hinschmeissen" darf er i. d. R. seine Arbeit nicht, er hat Erwerbsobliegenheit! Wenn ihm wirklich am Kind gelegen ist, dann soll er mit Dir eben zum Jugendamt gehen und eine Beratung dort annehmen. oder Ihr sucht einen Mediator (kostet aber i. d. R.). Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo "Mama", kann mir vorstellen, wie Du Dich fühlst. Allerdings glaube ich nicht, dass Deine Situation so aussichtslos ist. Wenn Du jetzt die ganze Zeit bei ihr warst bist Du auch die Hauptbezugsperson für Deine Tochter. Und das kann man bei so einem kleinen Kind meines Erachtens nicht einfach so abändern. Wahrscheinlich herrscht bei Dir jetzt erst mal die blanke Panik. Versuch mal ruhig an die Sache ranzugehen. Vielleicht "kriegst Du ihn" mit einem kleinen Trick. (Kann natürlich auch böse danebengehen, aber ist vielleicht doch eine Überlegung wert.) Die meisten Papas, die eben den ganzen Tag über arbeiten, denken, der Tag zu Hause mit einem Kind ist das "Paradies auf Erden". Wenn sie sich mal 24 Stunden kümmern müssten, würden manche wahrscheinlich ganz schnell ihre Meinung ändern. Tu doch einfach so, als ob Du auf die Vorschläge Deines Mannes eingehst. Sagst ihm dann, was Du in der freien Zeit alles machen wirst. So nach dem Motto - endlich Zeit zur Selbstfindung. (Allerdings ohne Zeugen. Falls er "freudestrahlend" drauf eingeht, kannst Du immer noch einen Rückzieher machen.) Dann schau doch mal, wie er reagiert. Denn ich habe so den Verdacht, dass es ihm vielleicht nicht (nur) um das Kind geht, sondern dass er es genießt, dass Du so schön erpressbar bist. Und genau dieses Gefühl musst Du ihm nehmen. Ach so, noch was zu seinem Job. Den kann er ja ruhig hinschmeißen - wenn er auch so genug Geld hat, um für Euer Kind und DICH Unterhalt zu zahlen. Verstehst Du was ich meine? Gruß und Kopf hoch Susi


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