Sandrahey1987
Hallo Frau Bader, ich hätte da ein paar Fragen zum Umgangsrecht. Der Vater meines Kindes kann sich um sein Kind selbst nicht kümmern da er selbst auf Hilfe angewiesen ist. Er ist vollumfänglich pflegebedürftig. Der Umgang wird in der Zukunft stattfinden. Jetzt zu meiner Frage. Muss ich das Kind zum Wohnort des Vaters bringen? Kann mich jemand dazu verpflichten? Er selbst sitzt in Rollstuhl. Ich weiß aber, dass man ihn auch transportieren kann. Der Umgang soll in begleiteter Form stattfinden. Zwischen Kindesvater und seiner Familie liegen schwere Konflikte. Wir hatten sogar einen Rechtsstreit. Daher wird irgendwann auch begleiteter Umgang erfolgen. Der Kindesvater lebt bei seiner Mutter die sich um ihm kümmert. Kann es sein, dass es später soweit kommt, dass mein Kind sogar über Nacht dort bleiben muss? Wie gesagt, der Kindesvater kann seinen Umgang aufgrund von seiner geistigen und körperlichen Behinderung gar nicht ausüben. Jemand aus seiner Familie muss immer auf ihn aufpassen. Trotzdem habe ich Angst, dass aufgrund unserer enormen Konflikte, ich mein Kind später sogar der Familie mitgeben muss, zu sich nach Hause und über Nacht. Kann das dies den überhaupt der Fall sein wenn der Vater den Umgang nicht ausüben kann und für das Kind überhaupt nicht sorgen kann? Ich habe Angst daß mein Kind manipuliert wird, so war es auch schon in der Vergangenheit. Darf ich beim begleiteten Umgang dabei sein? Und gibt es überhaupt ein Gesetzt welches vorschreibt wer ein Kind bringen und abholen muss? Zwischen uns liegen eineinhalb Stunden Fahrt. Ich danke Für haben für Ihre Antwort.
Hallo, das ist aber ein ungewöhnlicher Fall. Grds muss der KV sich um den Transport kümmern, es sei denn, das Gericht ordnet etwas anderes an. Wie alt ist das Kind denn? Wie schwer behindert ist der Vater geistig? Gibt es ein Gutachten, dass den Umgang für das Kind als förderungswert und positiv sieht? Ganz allgemein kann man dazu nichts sagen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wie alt ist euer Kind? Hat der KV einen Unfall/Erkrankung gehabt, oder war er schon immer gesundheitlich so eingeschränkt? Habt ihr zusammen gelebt? Wie kommt es zu der großen Entfernung?
cube
Bzgl. wer bringen muss - idR derjenige Elternteil, der die Entfernung verursacht hat. Bist du 1,5 Std Fahrtzeit weggezogen, müsstest du euer Kind bringen. Es sei denn, mann trifft eben andere Vereinbarungen. Oder es liegen Gründe vor, weswegen jemand wegziehen musste wie evt. die pflegebdürftigkeit des Vaters, durch die er nicht in eurer Nähe bleiben konnte. Auch hier würde dann im Zweifel ein Gericht entscheiden, wie das gehandhabt werden soll. Umgang: der Umgang ist nicht das Recht des Vaters, sondern des Kindes. Der Umgang wird ja nun auch erst mal begleitet stattfinden. Ich würde also nicht jetzt schon dagegen intervenieren, dass evt. der Umgang auch auf eine Übernachtung ausgeweitet werden könnte. Begleiteter Umgang heißt ja auch, dass der Begleiter sieht, wie es klappt/ob es überhaupt klappt. Und nein, eigentlich bist nicht du der Begleiter - der Umgang soll der Bindung/Kontakt zwischen Vater & Kind dienen, ohne Mutter. Streit zwischen dir und den Eltern des Vaters sollte sich nicht auf den Umgang zwischen Vater & Kind auswirken. dafür seid ihr die Erwachsenen, um dies unter euch zu klären ohne euer Kind dabei als Druckmittel zu nutzen oder es zum Spielball euer Streitereien zu machen. Klar ist das nicht immer einfach - aber das ist das, was ein Richter dir vermutlich sagen würde. Eine Gefährdung oder absichtliche Manipulation eueres Kindes durch die Eltern des Vaters müsstest du idR auch nachweisen können. Einfach sagen, dass es so ist oder du dies befürchtest, wird nicht reichen um Umgang zu verhindern. Und das möchtest du eigentlich, oder? Den Umgang gar nicht erst zulassen. Zumindest wirkt es o. Und dafür würdest du wirklich gute Gründe brauchen, das es eben das Recht des Kindes ist. Aber wie schon von der Vorrednerin gefragt: wie alt ist euer Kind denn überhaupt? Das ist nicht unerheblich bei allen Fragen. Bestand die geistige und Körperliche Behinderung schon während euer Beziehung oder ist sie später entstanden? Auch das nicht unwichtig -bei der Beurteilung/Einschätzung.
Pamo
Normalerweise muss der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs tragen, ergo auch die Wege selber machen. Es gibt seltene Ausnahmen, die werden aber gerichtlich beschlossen. Daher glaube ich nicht, dass da viel Umgang stattfinden wird und dementsprechend es wohl auch kaum zu Übernachtungen kommen wird.
cube
Der Umgangsberechtigte trägt die Kosten? Aber doch nicht, wenn der andere Elternteil die Entfernung verursacht hat durch Wegzug zB.
Pamo
Grundsätzlich schon, außer ein Richter beschließt das Gegenteil.
Finale
Der Umgangsberechtigte trägt immer die Kosten des Umgangs außer ein Gericht entscheidet das anders.
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