Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, es ist ja dankenswert, dass Sie ein solches Forum betreiben. Aber könnten Sie mir veraten, warum sie zum Umgang regelmässig "Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife" empfehlen? Üblich ist das, bei vernünftigen Menschen, sicher nicht und wohl auch nur selten im Interesse der bet. Kinder. Nichts für ungut, Frank
HAllo, sorry, ich kann Ihre mailings nicht nachvollziehen. Erstens habe ich zu dem Thema keine Meinung, sondern gebe Urteile wieder, zum anderen mag man es moralisch sehen wie mal will- entscheidend ist, was die Gerichte urteilen. Da dies ein Rechtsforum ist, geht es auch nur darum. Sie können ja eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich gebe dir recht, möchte aber anmerken, dass sie das nicht als Empfehlung äussert, sondern etwas zitiert. Sicherlich ist der 14-tägige Umgang immer noch eine von den Gerichten bevorzugte Regelung, ungachtet des Interesses des Kindes und des getrenntlebenden Elternteiles. Nur sollte man sich eines bewusst machen, die Regelungen, die in einem Urteil festgelegt werden, stellen nur dass Minimum dar und dienen dazu, den Umgang weiter zu entwickeln, also sind (für mich) nur der Startpunkt. Nach dem Motto: Macht das Beste daraus!
Mitglied inaktiv
Ist mir schon klar, dass hier eine Kommentierung zitiert wird. In meinem Uraltpalandt steht es so ähnlich drin. Nun muss man aber bedenken, dass Menschen, die hier Rat suchen sich vermutlich oft in einer sehr angespannten emontionalen Lage befinden. Der Fragesteller weiss die Sitution für sich selbst und die anderen Betroffenen ja (noch) nicht recht zu beurteilen. Wenn nun aus fachfraulicher Sicht Minimallösungen als üblich (und damit als normal) zitiert werden, so dient das sicher nicht dazu, den Fragesteller zur erforderlichen konsensualen Regelung anzuregen. Leider verfestigen ja gerade solche Empfehlungen das Bild, es gäbe im Bezug auf Eltern-Kind-Beziehungen irgendwelche "Rechte". Tatsächlich sind Urteile in solchen Dingen nicht die Festschreibung von Rechten, sondern meist nur sehr traurige Reparaturversuche an Dingen, die Gesetzgeber und Rechtssprechung nicht wirklich entscheiden können. Dass Gerichte so entscheiden kann man ja erwähnen, hier gehts ja um Rechtsfragen. Man sollte allerdings daneben erwähnen, dass Umgang von Kindern und Elternteilen eine Rechtsfrage nur sein darf, wenn beide Seiten daran scheitern. Zunächst sind beide Elternteile nachdrücklich gehalten, zu sehen, wie Umgang im Sinne des Kindes zu gestalten ist. Ein Richter kann das nur in den seltensten Fällen. Deshalb meine Frage.
Mitglied inaktiv
Hi noch einmal, ich kann deinen Text unterschreiben. Vielleicht denken auch andere noch einmal darüber nach. cu
Mitglied inaktiv
:o))
Mitglied inaktiv
Ach nö, dann beeenden wir den Thread lieber hier. Nur noch der Vollständigkeit halber für den rechtlichen Aspekt: es gibt natürlich auch Gerichte, die bei ganz kleinen Kindern stundenweisen Umgang in wöchentlichem oder kürzerem Abstand und wochenweisen Umgang mit Übernachtungen von Freitag bis Montag lange vor der Schulreife ausurteilen. Und das ist gut so;-). Nix für ungut, Gruß Frank
Lieber Raienr, nö. Ganz im Gegenteil - ich finde es immer wieder gut + teilweise auch lustig ("Erzeuger gibt es nur in der Landwirtschaft"), wenn Sie in Ihren postings mal die männliche Seite der Dinge benennen. Vielleicht hilft das einigen Besucherinnen auch, die das gar nicht böse meinen, wenn sie wettern. Ich muss eben immer nur objektiv antworten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hi Frau Bader, ich kann mir gut vorstellen, dass sie sich so manchesmal die eine oder andere Bemerkung verkneifen müssen. Vor allem dann, wenn ihnen das Antworten "befohlen" wird :o) Gruss
Mitglied inaktiv
... um mal eine Frage loszuwerden. Ich war ca. 8 Jahre - davon 4 verheiratet - in einer festen Beziehung. Wir sind vor 2 Jahren ungewollt schwanger geworden und haben uns dennoch gemeinsam (ging damals vor allem von meinem Mann aus) für das Kind entschieden. Im letzten Sommer habe ich mich aber nun endgültig von meinem Mann getrennt und bin mit unserer Tochter ausgezogen. Ich könnte dafür tausend Gründe aufzählen. Der wichtigste ist aber, daß es in unserer Beziehung keine Liebe gab und deshalb auch alles zur Qual wurde. Seit der Geburt unserer Tochter habe ich verzweifelt versucht, daß mein Mann ein gutes Verhältnis aufbaut und wir eine Familie sind. Leider hat sich das nicht entwickelt. Mein Mann muß zu einem Umgang mit seiner Tochter gezwungen werden. Er liebt sie sehr. Aber auf seiner Prioritäten Liste kommt sie sehr weit hinten. Nun liegt mir trotz gescheiterter Beziehung sehr viel daran, daß meine Tochter und ihr Vater ein gutes und inniges Verhältnis aufbauen. Ich würde gerne, daß sie sich regelmäßig sehen und Zeit miteinander verbringen ... auch mit alltäglichen Dingen (Essen, Zähne putzen ...). Aber mein Mann hat kein Interesse. Läßt sich nur mal hin und wieder unzuverlässig für kurze Zeit sehen. Möchte aber auch nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verzichten. Gibt es denn auch im Recht verfaßt wieviel ein Vater mindestens mit seinem Kind Umgang haben sollte, damit er auf einem gemeinsamen Sorgerecht bestehen kann bzw. wieviel gut ist? Ich versuche händeringend ihn dazu zu bewegen ... Wäre sehr lieb von Euch, wenn Ihr mir mal Eure Meinung schreiben könntet. Liebe Grüße Katharina
Mitglied inaktiv
Das Thema gehört doch in AE_Forum, ich kopiere das dort hin cu
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