plymouth
Sehr geehrte Frau Bader, mir ist bewußt, daß es bestimmt Fälle gibt, in denen Mütter/Väter die Corona-Pandemie als "Ausrede" nutzen, den Umgang auszusetzen. Eine Umgangserwschwerung lag mir nie im Sinn. Meine Sorge: Der Vater besteht darauf, unseren Sohn (unter 6) per öffentlichen Verkehrsmitteln zum Umgang (14tägig WE) abzuholen. Das bedeutet: Öffentlicher Nahverkehr in 2 Städten und DB-Verbindung, durch 3 Bundesländer. Meine Bitte war, unser Kind mit dem Auto zu holen/bringen, ich hätte unser Kind auch an die Autobahn gebracht. Der Vater hält dies für "Benachteiligung" und "unbilligen Härten" (Autofahrt wird ca. 30 Minuten länger dauern) und weigert sich komplett. Mein Gefühl ist: Unser Sohn und ich sitzen hier vor Ort in der verordneten Isolation und halten uns daran, aber wofür ist das gut, wenn unser Kind dann mit 4 öffentlichen Mitteln zum Vater geholt/gebracht wird??? Was sagen die Gerichte? Ich würde dem Vater auch anbieten, unser Kind die Hälfte der Strecke zu bringen/holen. Ist das ein Kompromiss auch Ihrer Sicht? Danke für Rückmeldung!
Hallo, dazu sagen die Gerichte (noch nichts). Ich würde meine Kinder auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel fahren lassen. Und mehr als den Kompromiss können Sie nicht anbieten. Schreiben Sie den Vorschlag schriftlich per Einschreiben, dann sind Sie abgesichert. Liebe Grüße NB
Felica
Bringe und hole das Kind doch komplett im absoluten notfall. Ich bezweifel das ein Gericht den Umgang deshalb aussetzt. Mich wundert aber das öffentliche schneller sein sollen als Auto. Kann ich mir angesichtet die leeren strassen und der eingeschränkten Verbindungen nicht vorstellen. Da würde ich ansetzen.
zweizwerge
huhu, mal eine andere Meinung :-). Ich würde hier differenzieren: 1. Jemand in Deiner Familie (also der Kleingruppe gemäß öffentlich verordneter Kontaktbegrenzung) gehört zu einer Risikogruppe: dann würde ich darauf bestehen, dass die öffentlichen Verkehrsmittel nicht genutzt werden, um das Risiko für denjenigen gering zu halten 2. Keiner in der Familie gehört zur Risikogruppe: dann geht es bei der Kontaktbegrenzung darum, das Risiko für Dritte auf ein erträgliches Maß zu senken, indem die Ansteckungsgeschwindigkeit gesenkt wird, um die Kapazität des Gesundheitssystems nicht auszureizen. Dabei müssen Abwägungen getroffen werden. Das hat die Regierung gemaht und öffentlichen Nahverkehr und Transport weiterhin erlaubt. Daher spricht meines Erachtens nichts dagegen, weiterhin diese Transportmittel zu nutzen. Öffentliche Verkehrsmittel sind auch im Interesse des Gemeinwohls durchaus sinnvoll, z.B. unter Umweltaspekten... grade in Zeiten von Corona ist saubere Luft besonders für die Risikogruppen wichtig, um die Mortalität zu senken. Auch dazu kann man beitragen. Viele Grüße
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, mein 7 jähriger Sohn lebt fast in einem Wechselmodell bei mir und dem Vater. Er ist zu 60% bei mir und zu 40% beim Papa. Wir leben in der gleichen Stadt. Unser Sohn geht hier zur Schule, die nah an meiner Wohnung liegt. Nun hat mir mein Sohn erzählt, der Vater habe ein Haus in einem Dorf 30km weit weg gekauft und werde dort ...
Hallo Fr. Bader, zur Umgangsausgestaltung hört und liest man immer nur: individuell, von vielen Faktoren abhängig etc. Könnten Sie mir aus Ihrer Erfahrung heraus bitte trotzdem ungefähr sagen, was - im schlimmsten Fall ein Gericht - für ein 3-jähriges Kind festlegt? Also Häufigkeit und Dauer? Es muss doch Richtwerte geben, die sich auf d ...
Vielen Dank für ihre Antwort (siehe unten), das hilft mir sehr. Ich habe gleich noch eine Anschlussfrage: Würde das Gericht ihm dieses jedes 2. Wochenende + evtl. einen Tag unter der Woche auch zusprechen, obwohl ich mich vor der Trennung um alles, was das Kind betrifft, allein gekümmert habe, er extrem aggressiv (aber kein Schlagen) ist und ...
Hallo Fr. Bader, der KV zahlt keinen Unterhalt und erpresst mich: wenn ich den Unterhalt berechnen oder offiziell einfordern lasse, geht er zum Anwalt, um mehr Umgang, evtl. sogar das Wechselmodell durchzusetzen. Das möchte ich nicht. Mache ich mich strafbar/ irgendwie angreifbar, wenn ich sinngemäß zu ihm sage, dass ich ihm mit dem ...
Der Vater meiner Tochter möchte plötzlich nach 5 Jahren seine Tochter sehen. Es gibt einen Gerichtsbeschluss von 2019, dieser besagt das er sie 2 mal die Woche über den Kinderschutzbund sehen darf. Er hat das Umgangsrecht nie wahrgenommen. Hat dieser Beschluss noch seine Gültigkeit ? In dieser Form ? Sie kennt ihn nicht und er hatte damals ein ...
Hallo ich wollte mit einem Freund meinem Sohn und seinem 9 jährigen Sohn ins Schwimmbad gehen. Nach langem hin und her sagte er das er sich nicht sicher sei ob er das darf, weil er 2022 auf Bewährung wegen sexual Delikt an einem Kind verurteilt wurde ( nicht sein eigener Sohn). Was genau schreibe ich aber gier nicht öffentlich. Er hat kein Sorgere ...
Hallo, ich habe eine Frage zum Umgang mit dem Vater meiner 4-jährigen Tochter. Wir haben geteiltes Sorgerecht, aber sie lebt hauptsächlich bei mir. Der Vater wohnt ca. 3 Stunden entfernt und möchte unsere Tochter jedes zweite Wochenende zu sich nehmen – manchmal ab Donnerstag bis Sonntag oder auch Freitag bis Montag, je nachdem, wie es ihm pass ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist im Januar 12 Jahre alt geworden. Sie hat Kontakt zu Ihrem Vater, allerdings gibt es keinen regelmäßigen Umgang (war nie gewünscht). Mal alle drei Monate ein Wochenende, die Feiertage und mal drei Tage am Stück in den Sommerferien. Ich aktzeptiere das und versuche immer, entsprechend kurzfristig, seine Wünsche ...
Sehr geehrte Frau Bader, der Kindsvater meiner fünfjährigen Tochter hat mir heute eröffnet, dass er im Juli 130 KM weg zieht (von aktuell 10 KM zwischen unseren Wohnungen). Er hat vor, Vollzeit seine schwerst pflegebedüftige Mutter, die nach mehreren Schlaganfällen nicht mehr alleine wohnen kann und gelähmt ist, zu pflegen und möchte deshalb ei ...
Werte Frau Bader, Ich habe im April diesen Jahres mein zweites Kind bekommen. Davor haben mein Ehemann und ich uns während der Schwabgerschaft getrennt. Derzeit lebe ich bis Ende Juli noch im gemeinsamen Haus. Ab August ziehe ich in eine Wohnung und werde beide Kinder auf mich ummelden. Nun habe ich seit einiger Zeit einen neuen Partner und ...
Die letzten 10 Beiträge
- Keine Kita was mit Arbeitsplatz?
- Teilzeit - Wochentage Mo- Fr
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1