A1-Team
Hallo, ich möchte aus verschiedenen Gründen den Kontakt zu meiner Familie abbrechen und möchte auch nicht das die Oma (meine Mutter) Kontakt zu meinen Kindern hat. Jetzt hat sie gedroht das sie sich eine Anwältin nimmt und das einklagen will. Ich will aber absolut nicht das sie die Kinder sieht das es nicht gut für meine Kinder wäre und ich keinerlei Kontakt mehr zu meiner Familie haben möchte. Hat meine Mutter da auch Umgangsrechte oder hat das nur der Vater. Was müssten für Gründe vorliegen damit meien Mutter kein Umgangsrecht bekommt? Danke Ihnen
Hallo, gesetzl. hat sie ein recht, das ist aber gerichtlich schwer durchzusetzen. Liebe Grüsse, NB
mama.frosch
was sind die vorhandenen gründe, wegen derer du keinen umgang für deine kinder möchtest?
mandy3276
Grundsätzlich hat eine leibliche Oma genauso Umgangsrecht wie der Vater. Sie würde also vor Gericht den Umgang durchbekommen außer die Oma stellt eine Gefahr für das Kind dar und würde das kindeswohl gefährden. Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, müsstest du das beweisen können.
Bernsteinelfe
Nein, mandy, es ist bei Großeltern genau umgekehrt. Umgang nur, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist, die Großeltern sind in der Beweispflicht. Aber - an die TE - schlechte Großeltern sind bessere Großeltern als gar keine Großeltern. Wenigstens auf neutralem Boden (Tierpark, Ausflugslokal mit Spielplatz) würde ich gelegentliche Treffen ermöglichen - den Kindern zuliebe.
mandy3276
Ich habe aus solchen gründen schon ein Gerichtsverfahren hinter mir und die Richterin sagte das eine leibliche Oma genauso Umgangsrecht hat wie der Vater. Was soll ich nun glauben???
Sternenschnuppe
Bei Großeltern muss es dem Kindeswohl dienen. Sprich, eine Oma die Bindung hat, im Alltag des Kindes Bestandteil ist, wird so etwas durchsetzen können. Eine Oma die einmal an Weihnachten gesehen wurde nicht. Beim Vater muss es nicht dem Kindeswohl dienen sondern darf nicht schaden. Der darf auch nie da gewesen sein und bekommt auch nach 7 Jahren noch ein Umgangsrecht.
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