Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang während Mutter-Kind-Kur

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang während Mutter-Kind-Kur

Luffl41

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Ich strebe an, zeitnah eine Mutter Kind kur zu machen. Jetzt frage ich mich, wie es sich während dieser 3 Wochen mit dem Umgang verhält. Momentan hat der KV das Kind 2 mal die Woche. Meist sind die Kurorte ja doch einige Kilometer vom Wohnort entfernt und ich stelle es mir nicht so einfach vor, diesen dann umzusetzen. Wie handhabt man dies? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, üblicherweise findet dabei kein Umgang statt. DAs wird wahrscheinlich schon wegen der Corona-Regeln schwierig. Schön ist es, wenn die Eltern eine Einigung finden, wie man es ausgleichen kann. Liebe Grüße NB


Luffl41

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Außerdem habe ich gelesen, dass bei gemeinsamem Sorgerecht zwingend eine Unterschrift des Vaters notwendig ist. Was ist wenn er mir diese nicht gibt?


Pamo

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Wenn er nicht möchte, dass das Kind in die Kur fährt und das Kind selber die Kur nicht benötigt, dann könnte er das Kind die 3 Wochen selber betreuen. Ansonsten muss er sich den Umständen beugen.


Deborah

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Hallo, Der KV kann nicht einfach so ohne weiteres eine Mutter-Kind Kur verweigern. Da muss schon ein trfftiger Grund vorliegen, weshalb er nicht möchte, dass das Kind mit fährt. Es heisst nicht umsonst "Mutter-Kind Kur" da fahren Frauen nicht ohne Kind hin, desweiteren wird manchmal sogar eine Mutter-Kind Kur empfohlen vom Arzt aus um die Bindung zu stärken, jenachdem wie die Situation aussieht. Nur weil gemeinsames Sorgerecht besteht, kann z.b der KV nicht einfach alles grundlos verweigern. Wozu auch eine Kur ist nichts schlimmes & der Umgang könnte in der Kur normalerweise trotzdem statt finden. Ich habe dass durch, da gibt's nichts mit "nö das Kind bleibt zuhause, weil ich dass so will" ist kein Grund.


Deborah

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KV den Vorschlag machen, dass er selbstverständlich trotz Kur seinen Umgang wahr nehmen kann, allerdings müsste er dann auch die Strecke auf sich nehmen, anders funktioniert es während einer Kur halt eben nicht. Oder man holt die Umgangszeit nach dem Kur Aufenthalt wieder auf, mit mehr Umgangszeit anschließend. Manchmal sind die Kuren aber gar nicht so extrem weit, hier wurde z.b geschaut, dass wir auch nicht all zu weit weg sind.


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