Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang Unterbinden !

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Umgang Unterbinden !

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Meine Frage, bezieht sich darauf, das ich letztens gefragt habe, ob ich den begleiteten Umgang (es kam noch zu keinem Kontakt zum Vater) unterbinden kann, weil der Vater nun in der Gerichtsverhandlung verurteilt wurde, wegen gefährlicher Körperverletzung gegenüber dem Kind und mir ! Es ist nun also bewiesen, das er gewalttätig ist !!! Meine Frage, kann der Richter sagen, es ist ja ein begleiteter Umgang, also keine Gefahr für das Kind ? (habe das hier im Forum mal so gelesen das dies einer Frau passier ist ) oder kann dies in meinem Fall nicht sein ? Vielen Dank, schon mal für Ihre Antwort !


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss mit solchen Sachen immer erst zum JA gehen. Sonst haut einem das gericht um die Ohren, das man das mildere Mittel nicht zuerst gewàhlt hat. Wenn Sie jetzt der Meining sind, das JA vertritt nicht die Interessen des Kindes, kònnen Sie klagen Liebe Grùsse, NB


Mitglied inaktiv

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Guten Morgen Wie schon geantwortet, wenn er Dir UND dem Kind gegenüber gewalttätig war, dann gefährdet er ja auch das Kindeswohl und das ist dann ja auch bewiesen nun. Geh zum JA und rede mit denen, hatte Dir ja auch Frau Bader schon gesagt. Ich würde es unterbinden und dann darauf ankommen lassen. ER muss dann ja auf Umgang klagen, wenn er denn welchen will, und da dürften seine Chancen minimal sein. Damit meine ich jetzt im Moment. Nach Therapie, Antiagressionstraining, entsprechenden Belegen kann das in ein paar Monaten / Jahren auch wieder anders aussehen, wenn er sich beweisen kann.


Mitglied inaktiv

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Nein, Frau Bader hat mir damals nicht gesagt, ich soll zum JA gehen ?!?


Mitglied inaktiv

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...sorry, falsch in Erinnerung. Aber wenn Du zum JA gehst, dann holst Du sie gleich mit ins Boot, sollte er Anstalten machen da auf Umgang zu klagen. Und das würde ich erstmal abwarten. Macht er denn Anstalten ? Wenn er das Kindeswohl gefährdet hat, was ja auch Deinem Schilderungen zu schliessen ist, dann hat er "erstmal" keine Chancen. Und da ist es immer gut, wenn man selbst den ersten Schritt zum Jugendamt gemacht hat um sich zu informieren.


Mitglied inaktiv

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"Es ist nun also bewiesen, das er gewalttätig ist !!!........" Mal davon abgesehen, dass in den einschlägigen Foren für Väter eine solche (pauschale) Aussage immer auch mit einem anderen Hintergrund dargestellt wird und dann oftmals auch anders bewertet werden kann, läßt sich mit dieser Begründung der Umgang, den das gemeinsame Kind mit seinem Vater haben soll, nicht ausschliessen. In der Tat soll der von Fachkräften begleitete Umgang, den die Mütter oftmals nicht zulassen wollen, weil beabsichtigt ist, den Vater aus der elterlichen Verantwortung hinaus zu drängen, eine Entfremdung verhindern, die möglicherweise aus vorgenannten Gründen von der Mutter gewollt ist oder von Anfang an beabsichtigt war. Den Weg zum Jugendamt kann man sich insoweit sparen. Denn eine aussergerichtliche Vermittlung dürfte bei diesen Verhältnissen wenig erfolgsversprechend sein. Im Übrigen muss das FamGericht das JA in derartigen Fällen von Gesetzes wegen benachrichtigen, bezw. einschalten (§ 156 FamFG). BGB-Vater


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