bellis123
In unserem engsten Freundeskreis gibt es folgenden Fall: Meine Freundin ist mit dem 2. Kind schwanger. Dieses wird vorraussichtlich im Juni mit Down-Syndrom zur Welt kommen. Nun ist es leider so, dass ihre Schwiegermutter, seitdem sie davon weiß, regelmäßig sehr böse Kommentare abgibt nach dem Motto "sowas lässt man doch heutzutage wegmachen". Und zwar auch im Beisein des 4-jährigen Bruders. Meine Freundin macht die Situation sehr fertig, auch dass ihr Mann nicht richtig hinter ihr steht, sodass es demnächst zur Trennung kommen wird. Meine Freundin möchte nicht, dass der Papa weiterhin den Sohn mit zur Oma nimmt, kann sie dagegen etwas tun? Ich fürchte nicht, aber ist es nicht kindeswohlgefährdend, wenn der Junge noch vor Geburt der kranken Schwester so negativ beeinflusst wird? Was ist wenn der Papa das Down-Syndrom-Mädchen irgendwann mal mit zur Oma nehmen will? Darf ihm das wenigstens untersagt werden? Meine Freundin hat große Angst um das Wohl ihrer Kinder in dieser Umgebung. Noch eine andere Frage zum Thema: Meine Freundin wollte ursprünglich wie auch beim Großen nach 1 Jahr wieder arbeiten gehen. Das wird sie jetzt erstmal nicht mehr, weil sie erstmal sehen will wie stark die Ausprägung ist und was an Förderung alles möglich ist. Sie will das beste aus ihrem Kind "rausholen" auch wenn das bedeutet dass sie möglicherweise dauerhaft ihren Job aufgeben muss. (Teilzeit ist bei ihrem Job, auch bei anderen Arbeitgebern, ziemlich unmöglich.) Welche finanziellen Unterstützungen kann sie bekommen? Unterhalt für sich bekommt die nach der Scheidung doch nur bis die Kleine 3 ist, oder?
Hallo, ich denke, viele der "älteren" Generation haben zu dem Thema Down-Syndrom oder Einschränkung/ Behinderung allgemein eine andere Einstellung/ Erziehung (wie auch zu vielen anderen Themen) wie wir heute. Das rechtfertigt zwar nicht die gemeinen Äußerungen - auch gegenüber dem Bruder, kann aber vllt. dazu führen, dass sich Ihre Freundin weniger ärgert. Ich würde aber einfach mal abwarten, bis das Mäuslein da ist. Den Umgang verhindern kann Ihre Freundin nicht - Kindeswohlgefährdung wird wohl nicht vorliegen. Schade, dass der Vater sich nicht gegen seine Mutter durchsetzen kann (aber auch das wohl keine Ausnahme). Ich würde mich auch maßlos ärgern - hat sie es der Schwiemu denn mal deutlich gesagt? Liebe Grüße NB
cube
Nein. Also nicht, ohne sich mit ihrem Mann um das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht zu streiten. Was sagt denn ihr Mann dazu? Sieht er das nicht so eng, hat er noch nicht wirklich mitbekommen etc? Den Umgang mit der Oma kann man natürlich unterbinden, einschränken oder eben bestimmte Dinge verbieten. Sofern ihr Mann mitzieht kein Problem. Hat ihr Mann jedoch kein Problem damit oder sieht es nicht sooo dramatisch, würde sie halt alleine da stehen und es eben nicht rechtlich verbieten können, ohne eine Gefährdung des Kindeswohles geltend zu machen, was dann aber eben auch gerichtlich festgestellt werden müsste. Ach so ja: hat die Oma regelmäßigen Umgang, ist also eine Bezugsperson für die Kinder/Kind, könnte sie bei Umgangsverbot rein theoretisch klagen.
bellis123
Der Mann scheut Konflikte mit seiner Mutter, um das mal nett zu formulieren. ;-) Es besteht momentan schon regelmäßiger Kontakt des Jungen zur Oma, ca. 1x pro Woche. Ein Kontaktverlust wäre zwar einerseits schade für den Jungen, aber langfristig wahrscheinlich besser, weil die Oma wahrscheinlich nicht damit aufhören wird ihr Gift zu versprühen. Er soll nicht in Gewissenskonflikte kommen - Oma oder Schwester -, denn sowas belastet Kinder doch sehr.
malini
Von außen ist es immer leicht gesagt, aber ich würde der Freundin raten, die Geburt erst abzuwarten, bevor es zur Trennung oder Kontaktabbruch kommt. Evtl. nur den Kontakt des Sohnes zur Oma einschränken, wenn sie ihre Äußerungen nicht zügelt. Wir hatten einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis, da hat sich die Einstellung des Opas nach der Geburt geändert, da die Behinderung nicht so einschränkend und auffällig war, wie zunächst befürchtet.
drosera
Hallo, Unabhängig von der Familiensituation sollte die Freundin Pflegegeld beantragen. Evtl kann sie sich ja jetzt schon bei einem SPZ beraten lassen? Meines hatte dafür eine eigene Angestellte, die sich mit Pflegegeldanträgen und Schwerbehindertenausweis auskannte. Der SBA bringt erst einmal nicht so viel abgesehen von Steuererleichterungen. Zum Unterhalt: der wird nach dem 3. Geburtstag gestrichen, weil die Gerichte von einer möglichen Vollerwerbstätigkeit ausgehen. Das gilt aber nicht bei einem Pflegefall, da bestehen dann weiterhin Ansprüche. Ihr wird aber evtl zugemutet werden, dann außerhalb des erlernten Berufes teilzeiterwerbstätig zu sein.
cube
Wenn Männe sich nicht traut, kann/soll er aber wenigstens seiner Frau nicht in den Rücken fallen. Dann würde ich sagen, sie soll der Oma mal eine klare Ansage machen, dass sie solche Bemerkungen nicht duldet gegenüber ihrem Kind. Bzgl. des Babies würde ich abwarten, wie Oma reagiert, wenn es denn erst mal auf der Welt ist. Im übrigen finde ich es egal, wie ausgeprägt oder sichtbar eine Behinderung ist - entweder akzeptiert man diese Menschen oder man ist eben ein Ar***. Selbst, wenn ich einfach keinen Unbefangenen Umgang hinbekommen, kann ich mir wenigsten abwertende Bemerkungen sparen. Glaub mir, wäre das meine SchwieMu und mein Mann würde dazu nichts sagen - ich würde ihr sie wohl fragen, ob sie damals auch mit gewissen "Gruppierungen" sympathisiert hat, dass sie solche Sprüche raushaut ("SOWAS kann man doch heute wegmachen lassen"). Da schwillt mir ehrlich gesagt schon der Hals, wenn ich nur darüber nachdenke ...
bellis123
Es gab schon mehrmals heftige Auseinandersetzungen bei der Schwiegermutter. Es ist unwahrscheinlich, dass sie die Bemerkungen bzw. Hetze sein lässt. Die Konsequenz meiner Freundin ist nun, dass sie nicht mehr mitfährt und die Frage ist nun inwieweit sie tolerieren muss dass der Sohn (und später mal die Tochter) vom Vater mitgenommen werden. Der Vater beschwichtigt immer nur ("Sie meint es nicht so." etc.)
la-floe
hi, wenn der Vater dorthin fährt mit dem Kind hat sie keine Handhabe, dies zu verhindern. floe
cube
Wie gesagt: rechtlich hat sie da nichts zu melden sozusagen - das muss sie mit ihrem Mann klären. Stellt der sich quer bzw. sieht das eben nicht so und will die Besuche nicht abbrechen, müsste sie - wenn es ihr unbedingter Wunsch ist - ja gegen ihren Mann auf ABR klagen. Tatsächlich würde ich jedoch nicht einfach daheim bleiben und mein Kind also Hetz-Bemerkungen aussetzen, ohne das dagegen jemand etwas auch mal sagt. Denn ihr Mann wird das dann ja wohl nicht tun. Ich würde der SchwieMu bei einem Gespräch nur zwischen ihr und mir auch noch mal ganz klar die Meinung sagen. Ggf. in Zukunft dann bei solchen Bemerkungen mit samt Kind das Haus verlassen.
cube
Gerade noch mal gelesen: sie will sich deswegen wohl auch trennen? Auch dann hat der Vater das Recht, mit den Kindern die Oma zu besuchen. Auch dann müsste sie auf ABR klagen mit der Begründung zB das Kind/die Kinder würden seelischen Schaden nehmen etc durch diese Bemerkungen. Wobei ja eben dann abzuwarten wäre, wie Oma sich äußert, wenn Kind erst mal da ist. Also egal, ob zusammen oder getrennt - sie müsste sich wohl auf einen Rechtsstreit diesbezüglich einlassen/einstellen, wenn sie den Umgang verhindern will.
Mitglied inaktiv
ich würde sagen, dass die Freundin viel mehr eine therapeutische Betreuung braucht als juristische Schritte einzuleiten. Wenn das Baby erst mal da ist, werden alle verzückt sein was für eine tolles Kind das ist. Down Kinder sind nämlich wunderbare Kinder, auch wenn sie einige Defizite haben sollten. Die Beziehung zur Großmutter kann man zwar kappen, aber die Paarbeziehung sollte man versuchen zu retten, wenn möglich.
HappyMami39
Wenn deine Freundin die Kontrolle über den Umgang behalten möchte, sollte sie mit dem Mann zusammen bleiben. Hört sich nach Blödsinn an, aber nur so kann sie entscheiden wo das Kind sich wann befindet! Wenn sie getrennt ist, kann der Vater das Kind zu seiner Mutter mitnehmen und deine Freundin kann nichts dagegen tun. Lieber den Typen paar Jahre ertragen, bis die Kinder selber entscheiden können ob die zu Oma oder sonst jemand wollen oder nicht. Alles gute
Strudelteigteilchen
Selbst, wenn sie das ABR hat, hat der KV ein Umgangsrecht und darf während des Umgangs selbstverständlich mit den Kindern seine Eltern besuchen. Einen Schaden müßte man nachweisen, aber den Gutachtermarathon würde ich meinem Kind nicht zumuten wollen, zumal der Ausgang ungewiss wäre.
mellomania
das fällt mir beim thema gerade ein, ich weiß ja nicht ob deine freundin das weiß. aber sie kann auf antrag 12 wochen mutterschutz beantragen mit eben mehr geld, wenn das kind behindert zur welt kommt. lest mal hier. https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/mutterschaftsgeld-neuerungen-im-mutterschutzgesetz_242_415604.html war jetzt irgendein link aus dem netz.
Nenilein
Ich schließe mich malini und Frau Bader an. Die Frau wird noch nicht allzu viel in Kontakt mit solchen Kindern geraten sein, fremdes Gebiet. Dazu das, was sie "früher" vermutlich gelernt hat. Also das Kind erst mal zur Welt kommen lassen und auch die Oma erst mal mit genug Zeit schnuppern lassen, auch wenn es etwas dauert. Da bricht die Omaliebe irgendwann bestimmt doch das Eis ;)
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