Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Umgang mit schwerer Vorstrafe

Frage: Umgang mit schwerer Vorstrafe

Ryzariel

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Hallo Ich bin seit knapp 4 Wochen nun zum zweiten Mal Vater von 2 verschiedenen Damen ich beziehe mich hier aber nur auf meinen neugeborenen Sohn. Am Anfang war alles gut mit der Km und mir Innerhalb kürzester Zeit eskalierte es nun aber so das ich das Kind weder sehen darf noch Informationen bekommt ( Jugendamt und Anwalt wissen noch nicht die neuesten Entwicklungen da Freitag Nachmittag) So nun wurde mir gesagt das ich das Kind bis zum Termin vor Gericht schätze ich Mal halt weder sehen werde noch Informationen bekomme dies war zumindest noch bis Freitag Vormittag auf Nachfrage möglich , Leider kann die Oma ( Mutter der KM mich absolut nicht leiden ) und drängte sich schon sehr früh immer mit aller Macht zwischen ihre Tochter und mich gedrängt sehr lange erfolglos bis es hieß ich habe ihren Sohn vergewaltigt geschickt eingefädelt ich werde nicht darauf eingehen hier und selbst da hielt ihre Tochter zu mir und war kurz davor den Kontakt abzubrechen da dort nichts war und es eine gerichtliche Kontaktsperre gab aber liebe finden einen Weg. Und habe ihr zu liebe es einfach gestanden und weil ihre Mutter ihr sagte es gebe wohl beweise dafür die es aber nicht geben könnte wurde zu 2 Jahren Bewährung verurteilt welche abgelaufen sind , wodurch wir halt wieder zusammen gefunden haben eine Zeitlang ( schlussendlich schaffte es die Mutter dann doch ) und wir trennten uns für ein halbes Jahr ca danach wohnte ich dann wieder bei ihr und wir hatten eine beziehungsähnliche Freundschaft die bis 1woche nach der Geburt anhielt ca wodurch auch besagtest Kind entstand. Nun wollen sie allerdings genau das dafür nutzen um den Umgang quasi komplett zu unterbinden ich sollte dazu sagen das Oma eine sehr toxische und überzeugende Person ist und auch die KM nun da anscheinend mitzieht was natürlich ein großes Zerwürfnis zwischen und hervorruft einerseits will ich durch unsere Zwillingsfehlgeburt am Anfang unserer Beziehung sie nicht im Stich lassen und auch die gute Bindung wiederherstellen andererseits und vorrangig unser gemeinsames Kind sehen sie lebt seit dem 4/5 Monat aus Angst wegen den spätabort bei ihrer Mutter aber da war der Kontakt sehr gut ich habe bereits friedliche Wege versucht sie meint auch ohne eigene Wohnung (momentan obdachlos da wir seit Beginn der Beziehung Bauch inoffiziell zusammen wohnen) woran ich arbeite hätte ich dem Kind nichts zubieten und auch keine Ansprüche die Oma geht sogar soweit und sagt ich hätte alle Rechte mit dieser Verurteilung verloren , durfte das Kind bis jetzt 3/5 mal auf dem halten für sehr kurze Zeit einmal wickeln und einmal füttern und solle es sogar mit anschauen nervös machen und er ist wohl allgemein angeblich sehr unruhig bei mir sagte sie ( treffen fanden bis Montag zu 95% in einem 5 Personen Haushalt +2-3 Dauergäste nur in der Wohnung der Oma statt bis auf einmal bei meiner Mutter oder spazieren in größeren Mengen Wie viel Erfolg hätte sie damit / habe ich Chancen auf geteiltes Sorgerecht / kann ich mein Kind bis zum Termin trotzdem sehen ? Diese Situation ist für mich sehr schwer und gerade wegen dieser Vorstrafe habe ich nun höllische Angst Danke für ihre Antwort Mfg ein verzweifelter Vater


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich mich dazu nicht äußern. Liebe Grüße NB


Pamo

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Diesen langen Text wird Frau Bader nicht lesen können. Davon ab hast du bereits einen Anwalt. Stell einen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht, wenn nichts dagegen spricht, wirst du es bekommen. Davon unabhängig kontaktiere das Jugendamt schriftlich, um eine schriftliche Umgangsvereinbarung zu erarbeiten. Dann bist du nicht weiter von den Launen der Ex abhängig Die ganze Vorgeschichte sollte dabei keine Rolle spielen. Wobei du sicher selber weißt, dass das falsche Geständnis einer schweren Straftat dir mehr als geschadet hat und du dieses sonstige damit verbundene Riesendrama enden muss, weil du damit deinen Kindern schadest.


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