karo09
Hallo, kann eine Frau (19,5 Jahre) den Umgang zum Halbbruder (7 Monate) einfordern? Es besteht nur ein sehr begrenzter Kontakt zum gemeinsamen Vater (vielleicht 3 SMS im Jahr wenn er z.B. Kontodaten braucht). Der Vater hat immer wieder versucht Kontakt aufzunehmen. Von der Tochter kommt nichts zurück. Sie hatte bisher keinen Kontakt zum Halbbruder. Hat auch weder zur Geburt noch sonst Interesse gezeigt. Jetzt trifft man sich halt wieder vor Gericht wegen einer Abänderungsklage und ich fürchte, dass der Kleine auf irgend eine Weise in diesen Krieg mit hineingezogen werden könnte. Vielen Dank Karo
Hallo, sollte sie das Umgangsrecht einklagen wollen, wird sie sicherlich schlechte Karten haben. Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang, aber ob das gerichtlich durchgesetzt werden kann, halte ich für fraglich Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nö, keine Chance. Hätte die Tochter jahrelang eine Bindung gehabt und der Umgang wird dann durch Trennung der Eltern verhindert, DANN hätte sie eine Chance. Richter können da helfen eine bestehende Bindung zu erhalten, eine herzustellen eher nicht. Es sei denn das Geschwisterchen will diese Bindung auch und ist alt genug gehört zu werden. Das ist bei Euch nicht der Fall.
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