jolina25
Hallo Frau Bader, es wird wohl demnächst soweit sein, das mein LP das Umgangsrecht für seine Tochter einklagen wird. Das Kind ist 10 Jahre alt. Seit 9 Jahren sind die Eltern kein Paar mehr. Regelmässiger Kontakt zwischen Vater und Tochter war immer da! Nun ist es seit einiger Zeit so, das die Kindesmutter versucht den Kontakt zu unterbinden. Das heisst, das sie das Kind soweit beeinflusst, das diese dann keine Lust hat zum Papa zu fahren. Und so sind es dann mal schnell 6-8 Wochen die die beiden sich dann nicht sehen. Vereinbarung wurde gerade erst vor kurzem mit dem Jugendamt geschlossen. KM hält sich aber nicht daran. Sondern gibt immer als Grund an "Kind möchte aber nicht zu dir" Es ist auch so, das die KM überhaupt immer wollte, das das Kind alleine entscheiden kann, ob sie zu ihrem Papa möchte oder nicht. Das JA und auch mein LP sind aber der Meinung, das sie in ihrem Alter solche weitreichenden Entscheidungen noch gar nicht treffen kann und das sie so immer im Konflikt steht. Natürlich möchte sie gerne zu Papa, aber auf der anderen Seite, lockt (von der KM) das Woen mit Freunden, Boot fahrten, Konzerte usw usw.... Nun fragen wir uns, wenn es zur Verhandlung kommt--> wird das Kind dann auch befragt? Werden Gutachter oder Therapeuten mit eingesetzt? Kann es sein, das der Umgang komplett verboten wird, wenn es zum Wohle des Kindes ist, wel sie eben selber manchmal nicht möchte?? Danke und liebe Grüße
Hallo, da wird ohne Gutachter etc entschieden. Ob das KInd will oder nicht, ein Richter wird das Umgangsrecht unterstützen, es sei denn, das Kindeswohl ist bedroht Liebe Grüsse, NB
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