Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot

Frage: Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot

Manschgal

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Frage: Sehr geehrte Frau Bader, Seit 2 Wochen habe ich von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen. Ich arbeite dort wieder seit Februar 2021 auf geringfügiger Basis in der elternzeit. In meinem Vertrag steht, ich arbeite wöchentlich 10 Stunden und bekomme dafür ein festgehalt, welches in Entgelt und übungsleiterpauschale aufgeteilt ist. Nun hab ich mein aktuelles Gehalt bekommen und es wurden nur das Entgelt ausbezahlt. Darf er das? Liebe Grüße von Manschgal am 27.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Hallo, dazu brauche ich weitere Angaben. Normalerweise arbeitet man nicht bei seinem AG mit Festgehalt und Übungsleiterpauschale. Hört sich nach Steuerbetrug an. NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.08.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im Beschäftigungsverbot Danke für die schnelle Antwort Frau Bader. In meinem vertrag steht, dass die monats Vergütung 450 euro beträgt zuzüglich der Vergütung gem. Paragraph 3 nr 26 estg. Und dass ich eine gleichbleibende monatsvergütung in höhe von xxx euro erhalte. Diese monatspauschale wird in einen anteil minijoblohn und einen anteil Entgelt gem. Paragraph 3 nr 26 estg aufgeteilt. Ist dies so nicht rechtens? Und wie ist es wegen der übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot? Liebe Grüße von Manschgal am 31.08.2021 von Manschgal am 07.09.2021 Antwort auf: Übungsleiterpauschale im beschäftigungsverbot Hallo, nein, das ist nicht zulässig. Es umgeht nämlich, dass Sie eigentlich mehr verdienen und Steuern zahlen müssten . Sie können nicht bei Ihrer festen Tätigkeit ehrenamtlich mit Pauschale arbeiten. Liebe Grüße NB von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2021 Was bedeutet das nun für mich? Was muss ich tun? Was bedeutet es für mein gehalt im beschäftigungsverbot? Weil es heißt ja eigentlich ich darf nicht schlechter gestellt werden. Mein Arbeitgeber hat mir diesen vertrag so angeboten und ich wusste nicht, dass dies nicht so sein darf arbeite schon seit Februar mit diesem Vertrag auf geringfügig in der elternzeit, dieser vertrag ist befristet bis 3.12.21 Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist in der Tat eine gute Frage. Sie haben einen Vertrag geschlossen, der gegen geltendes Recht verstößt (Steuerrecht). Sie haben ja auch selber erheblich davon profitiert (und können noch Probleme mit dem Finanzamt wegen Rückforderungen bekommen). Grds. sind Verträge, die gegen das Gesetz verstoßen, nichtig, § 134 BGB. Auf der anderen Seite sollen Arbeitnehmer geschützt werden. Ich habe jetzt noch mal gesucht, um eine Lösung zu finden. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen: Ist der AG vielleicht eine gemeinnützige, kirchliche oder öffentlich rechtliche Körperschaften? Ist Ihre Tätigkeiten im Rahmen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke anzusiedeln? Liegt die Arbeitszeit des Minijobs im maximalen Arbeitszeitrahmen von11 bis 14 Stunden? Dann kann eine Ausnahme greifen. Liebe Grüße NB


WonderWoman

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unjuristischer rat: geh zu deinem chef und sag ihm dass er dir doch bitte die ülp auch im bv auszahlen soll weil du sonst von einem gericht prüfen lässt ob sie dir weiterhin zusteht. sollte ihm klar sein dass eure vertragskonstruktion nicht ganz legal ist wird er eine überprüfung nicht wollen und dann doch lieber weiterzahlen. er dürfte probleme haben das von der kk wiederzubekommen aber das ist ja nicht dein problem und für ihn wahrscheinlich auch billiger als eine betriebsprüfung incl. nachzahlung der sozialversicherungsbeiträge. allerdings muss dir klar sein dass auch du den an-anteil nachzahlen musst wenn du die drohung durchziehst. allerdings braucht man dazu eine gewisse kaltschnäuzigkeit von der ich nicht weiss ob du sie hast. und jegliche anschlussverträge bei dem ag kannst du dann wahrscheinlich vergessen.


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