chrima
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Ich habe bei der Geburt meines ersten Kindes ursprünglich drei Jahre Elternzeit bei meinem damaligen Arbeitgeber beantragt. Nach 16 Monaten habe ich dann mt seinem Einverständnis bei einem anderen Arbeitgeber angefangen (Teilzeit mit 18 Std./Woche, sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis), also ohne bei ihmzu kündigen. Die Kündigung beim ersten Arbeitgeber erfolgte erst zum Ablauf der Elternzeit. Jetzt bin ich beim zweiten Arbeitgeber nach Geburt des zweiten Kindes in Elternzeit (noch bis September, dann sind die drei Jahre vom zweiten Kind um). Wäre es möglich, dass ich noch Elternzeit vom Kind 1 übertrage, in der ich damals schon beim zweiten Arbeitgeber gearbeitet habe? Faktisch habe ich ja eigentlich nur 16 Monate Elternzeit gehabt. Gruß, Chrima
Hallo, zuerst ist zu klären, ob Sie Teilzeit in Elternzeit gearbeitet haben. Dann ist die Elternzeit aufgebraucht. ansonsten kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu zwölf Monate übertragen bis zum achten Lebensjahr. Liebe Grüße, NB
chrima
Mit der Verlängerung/Übertragung der jetzigen Elternzeit wäre der jetzige Arbeitgeber einverstanden.
SumSum076
Noch nicht verbrauchte Elternzeit kannst du auch beim zweiten AG nehmen, wenn er damit einverstanden ist. Du musst aber noch klären, wieviel Elternzeit nicht verbraucht ist! Nur weil du nach 16 Monaten Teilzeit gemacht hast, hat das ja nix an der angemeldeten Elternzeit von 3 Jahren geändert! (Es sei denn, du hast mehr als 30 Std/Woche gemacht, aber dann wären die Kündigung, Krankenversicherung usw nochmal zu überprüfen). Du hast Teilzeit in Elternzeit gemacht. Und diese Elternzeit wird auch nicht durch die Geburt eines weiteren Kindes automatisch unterbrochen. Das muss man beantragen. Wann sind den Kind 1 und Kind 2 geboren? Gruß Sabine
chrima
Kind 2 ist 3 Jahre nach Kind 1 geboren, somit haben sich die Elternzeiten nicht überschnitten. Aber genau das ist eigentlich meine Frage: Wieviel Elternzeit habe ich bei Kind 1 verbraucht? Beantragt hatte ich zwei Jahre, habe aber, wie schon gesagt, nach 16 Monaten wieder in Teilzeit gearbeitet. Elternzeit bedeutet ja für mich als Arbeitnehmer 1. dass der Arbeitgeber mir während dieser Zeit nicht kündigen darf 2. dass ich in dieser Zeit bei den Sozialversicherungen (Krankenkasse, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) beitragsfrei versichert bin. Zum ersten Punkt: Mein jetziger Arbeitgeber wäre ja damit einverstanden, mir meinen Arbeitsplatz weiterhin freizuhalten. Zum zweiten Punkt: Ich habe ja während der Teilzeitbeschäftigung Beiträge zu den Sozialversicherungen geleistet. Hätte ich somit nicht noch Anspruch auf die die restlichen 8 Monate "beitragsfreie" Zeit, die ich eigentlich damals nicht genutzt habe?
Mitglied inaktiv
Elternzeit bedeutet ja nicht, das man keine sozialabgaben machen muß - wen man entsprechend gearbeitet. Ich glaube da hast Du was völlig mißverstanden. Zudem könntest Du wenn, auch nur bis zu 1nem Jahr zu einem späteren Zeitpunkt übertragen, nicht mehr. Nur, das hättest Du enstprechend vorher anmerken müssen. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html Was ich vorallwen nicht verstehe, wann genau hast Du denn dann beim 1ten AG gekümdigt. u schreibst ja sebt, das Du nach 16 Monaten woanders in Elternzeit-Teilzeit gearbeitet hast - ohne beim ersten zu kündigen. Also lief da deine Elternzeit auch nach 16 Monen noch. Sonst hättest Du gar nicht beim 2ten AG anfangen können, sondern erst den 1ten AG kündigen müssen. Das ist ja das besondere bei der Elternzeit, das der eigentlich Job eben solange "ruht".
SumSum076
Du hast für Kind 1 beim AG 3 Jahre Elternzeit angemeldet. Währenddessen hast du mit Einverständnis nach 16 Monaten Teilzeit gemacht. Wie gesagt, wenn du während der Elternzeit arbeiten gehst, ist es trotzdem Elternzeit! Also hast du für Kind 1 schon 3 Jahre Elternzeit verbraucht. Auch dass du Beiträge zu Versicherungen gezahlt hast, ist total unterheblich. Verbraucht ist verbraucht. Wenn du - wie im zweiten Post geschrieben - nur 2 Jahre beim ersten Kind angemeldet hast, hast du noch 1 Jahr Elternzeit, die du nutzen kannst! Gruß Sabine
SumSum076
Während der Elternzeit darf man auch bei einem anderen AG arbeiten - wenn der Haupt-AG zustimmt! Gruß Sabine
chrima
Wo ist das zu klären? Meinen alten Arbeitgeber gibt es nicht mehr, der ist inzwischen insolvent. Bei der Krankenkasse habe ich doch seit Aufnahme der Teilzeittätigkeit wieder beiträge gezahlt. Wer wird denn vom Arbeitgeber darüber informiert, wie lange die Elternzeit dauert bzw. wann diese endet?
SumSum076
Na, DU kannst das klären! Du hast doch schriftlich Elternzeit angemeldet. Und dir dann das Einverständnis vom AG geholt, woanders arbeiten zu dürfen. Der Hauptjob wurde erst gegen Ende der angemeldeten Elternzeit gekündigt. Du hast vorher die EZ nicht unterbrochen - sonst hättest du ja gleichzeitig in beiden Jobs arbeiten müssen. Also liefen beide Jobs gleichzeitig. Der Hauptjob - ruhend durch die EZ. Der Nebenjob - als Teilzeit. Und das ist "Teilzeit in Elternzeit", also ist die Elternzeit verbraucht. Der Haupt-AG hat übrigens Meldepflichten zB über die angemeldete Elternzeit, und die Meldung vom Haupt-AG wird nicht durch die Meldung eines Nebenjob-AG während der Elternzeit ersetzt. Gruß Sabine
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