Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader... Leider ist mir nicht die wirklich passende Überschrift eingefallen! Es ist so, dass ich Alleinerziehende eines 20 Monate alten Sohnes bin. Der KV und ich haben gemeinsames Sorgerecht (waren allerdings nie verheiratet)! Allerdings sieht er seinen Sohn nur alle 14-Tage für ein paar Stunden (in meiner Gegenwart) und hat auch kein besonders intensives Verhältnis zu ihm! Außerdem wohnen wir über 150 km auseinander... Sollte ich sterben (will ich ja nicht hoffe, aber in der heutigen Zeit sollte man ja an alles denken) möchte ich, dass mein Sohn bei meinen Eltern lebt zu dem er auch ein sehr intensives und vertrautes Verhältnis hat (die Großeltern des KV hat mein Sohn seit über 1,5 Jahren nicht mehr gesehen!). Dieses möchte ich gerne schriftlich festhalten? Muß ich dieses Schreiben notariell beglaubigen lassen bzw. direkt von einem Anwalt aufsetzen lassen? Und hat so ein Schreiben überhaupt Einfluss auf die Entscheidung des Jugendamtes oder wird sowas nicht zur Kenntnis genommen? Ich danke Ihnen für Ihre Antwort, auch wenn das Thema vielleicht etwas merkwürdig ist!
Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen. Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Wenn jedoch ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Sorry, aber wenn der Kindsvater das Sorgerecht hat wird das Kind bei ihm aufwachsen dürfen! Wie willst Du ihm das wegnehmen?
Mitglied inaktiv
Naja, wenn das Kind kein Verhältnis zum Vater hat...wie kann man es von jetzt auf gleich (nach dem eventuellen Tod der Mutter) aus seiner gewohnten Umgebung reißen? Ist doch bestimmt nicht gut für das Kind! Kennt dort niemanden, nichtmal den Vater richtig und hier hat es Freunde und Familie...halt sein LEBEN! Ich denke es geht immer nach dem Kindeswohl? Außerdem will ich ich ihm ja nicht das Sorgerecht entziehen...sondern nur dafür SORGE TRAGEN, dass mein Kind (sollte mir etwas zustoßen) weiterhin dort aufwächst wo es seit gut 15 Monaten lebt oder dann ja noch länger! Mal schauen was Frau Bader sagt / schreibt!
Mitglied inaktiv
Schon mal dran gedacht, daß der Vater 50% "Anteil" am Kind hat? Und so ein Filou kann er ja nicht sein, wenn Du das Sorgerecht mit ihm teilst!
Mitglied inaktiv
50%-Anteil? Mein Kind ist doch keine Sache die ich in der Mitte teile! *kopfschüttel* Da ihr weder wißt was vorgefallen ist, noch wie er sich verhält und mit dem Kind umgeht solltet ihr eure Kommentare einfach für euch behalten! Ihr könnt doch nicht irgendwas schreiben, wenn ihr keine Ahnung habt was dahinter steckt! Und es gibt genug Frauen die aus Unwissenheit und schlichter Blödheit sich dazu breitschlagen lassen das gemeinsame Sorgerecht zu unterschreiben (z.B. weil die Hochzeit ja quasi schon geplant ist oder man unter Druck gesetzt wird!), d.h. noch lange nicht, dass der Vater nur durch das Sorgerecht zu einem GUTEN VATER wird und er dem Wohl des Kindes dient! Vielleicht sollten Frauen wie DU mal über ihren eigenen Tellerrand rüberschauen! Meine Frage(n) galten eigentlich Frau Bader!!!
Mitglied inaktiv
Na ja, also meine freundin ist verhairatet und da hast du ja automatisch je das gemeinsame sorgerecht am kind. und die wollte es auch so machen, dass wenn ihr mal was passiert oder so, dass die lütte bei ihren eletern aufwächst. die ist sogar beim anwalt gewesen. also erstmal wird der vater angehört und geprüft ob er das kind überhaupt möchte. hat sich der väterliche kontakt bis dahin in grenzen gehalten und istdas kind älter, behält der vater zwar das alleinige sorgerechtdann , aber zumeisst wird den großeltern, dem neuen lebenspartner wie auch immer (da wo das kind seinen lebensmittelpunkt hat) die pflegschaft übertragen. will der vater allerdings das kind zu sich nehmen und kann er gute bedingungen nachweisen, hast du keine chance. aber, dasssagte die anwältin, du kannst zusammen mit dem vater einé art testament aufsetzen wo diesesgeregelt ist, dann ists okay.vielleicht bekommst du ihn ja dazu. viel glück. ich schau auf jeden fall weiter hierrein, interessiert mich auch mal.
Mitglied inaktiv
Bei gemeinsamer Sorge bekommt der überlebende Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht zugesprochen. Auch bei Alleinsorge der Mutter (weil nicht verheiratet) wird das Familiengericht prüfen, ob es dem Kindswohl entspricht, dem Vater das Sorgerecht zuzusprechen. Euer Kind ist noch klein, es gibt nicht wenige Männer, die erst mit etwas älteren Kindern eine intensivere Beziehung aufbauen können. Ich habe das Gefühl, dass du da ein Problem erzeugst, dass garnichts zur Sache beiträgt. Lass sich die beiden erstmal näher kennenlernen. Und solange der Vater nur unter der Fuchtel der Mutter sien kind hat, solange stagniert die Beziehung Vater-Kind sowieso. cu
Mitglied inaktiv
Hallo? Ich habe Frau Bader um einen Rat gebeten und hier nicht nach Urteilen von möchtegern Psychologen gefragt! Keiner von euch weiß was vorgefallen ist und wie die Situation hier ist...daher haltet euch doch mit euren Kommentaren einfach zurück! Ich möchte eine Auskunft von Frau Bader und nicht von Mamis und Papis die der Meinung sind ohne Hintergrundwissen Richter zu spielen und Urteile zu sprechen!
Mitglied inaktiv
Vielen Dank Frau Bader...habe eben auch jemanden beim Jugendamt erreicht und eine ähnliche Auskunft erhalten! Es ist also nicht automatisch so, dass das Kind zum Vater kommt nur weil dieser auch sorgeberechtigt ist, sondern nach Kindeswohl entschieden wird (und dieses ist nicht grundsätzlich beim Vater!)...für alle hier die das ja für selbstverständlich halten nochmal als Info!
Mitglied inaktiv
Bevor Du triumphierst lies mal genauer: "Wenn jedoch ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht." Was sollte also bei dem Vater Deines Kindes dagegensprechen?
Mitglied inaktiv
Lese meinen Beitrag richtig... Habe heute mit dem Jugendamt telefoniert und es wird nicht selbstverständlich dem KV das Sorgerecht zugesprochen! Im ersten Schritt kommt das Kind zu den Menschen die im Vorsorgetestament von mir angegeben wurden außer es sollte seitens des Jugendamtes etwas dringendes dagegen sprechen, dann würde das Kind vorerst in ein Heim kommen bis die endgültige Lage geklärt ist! Außerdem triumphiere ich hier nicht...denn das habe ich nicht nötig, warum auch! Mir gehts um das Wohl meines Kindes und nicht um irgendeinen Triumph! Und was geht es DICH oder EUCH an was bei dem Vater meines Sohnes dagegen spricht, dass er das alleinige Sorgerecht bekommt bzw. unser Sohn zu ihm muss! Glaube das steht hier echt nicht zur Debatte... Ich habe Frau Bader um einen Rat gebeten und den habe ich ja nun auch erhalten... Mehr wollte ich nicht!
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