Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

überstunden in der SS

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: überstunden in der SS

Mitglied inaktiv

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ich arbeite im Einzelhandel und bin in der 11.SSW, aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich meinen Posten als Filialleiterin freiwillig abgegeben, da ich noch eine 20 monate alte Tochter zu hause habe, und der Stress einfach zu gross ist. Ich habe dann einen 20 Stundenvertrag bekommen und unterschrieben, womit ich auch völlig einverstanden bin, jetzt aber will mein Chef, dass ich überstunden leiste(Krankheit von and. Mitarbeitern,Urlaubszeit). Bin ich verpflichtet diese überstunden zu leisten, ich bin ja gerade wegen der vielen Stunden von meinem bisherigem Posten zurückgetreten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, Mehrarbeit nach MSchG liegt nicht vor. Aber was ist denn im Vertrag geregelt? Ansonsten: Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich nichtverpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten, wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechende Verpflichtung enthält. Auch aus § 14 Arbeitszeitgesetz kann der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Leistung von Überstunden herleiten. Nur ausnahmsweise kann der Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht verpflichtet sein, Überstunden zu leisten. Das kann in Notfällen oder in außergewöhnlichen betrieblichen Situationen der Fall Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Also soweit wie ich weiß, sind Überstunden in der schwangerschaft ganz verboten. Wo ich damals schwanger war, hatten wir auch viel zu tun. Und alle mußten Überstunden machen, außer mir. War ja nicht zulässig. LG Beate.


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