Teodor61
Hallo, vielleicht kann mir hier einer eine Frage beantworten. Im Netz finde ich leider nichts. Mein Arbeitgeber hat letzte Woche eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht beantragt. Wir haben die Abtretungserklärung unterschrieben, da ab jetzt und für drei Monate, Vorlaufigkeit, eine Bank an uns Nettoeinkommen überweist. Wie ist es mit den Überstunden, die jetzt geleistet werden. Laut Vertrag muss ich Überstunden leisten. Aber wenn ich Abtretung unterschrieben habe und die Bank nur Nettoeinkommen zahlt, wer wir mir dann Überstunden bezahlen? Kann ich die in jetziger Situation verweigern? Danke Theodor
RUB
KielSprotte
Frau Bader wird dir wahrscheinlich nicht antworten, da es hier um RUB geht. Ich kenne es so, dass Überstunden wieder abgebaut werden müssen (also keine Auszahlung). Habt ihr einen BR - der sollte sich da schlaugemacht haben.
Pamo
Ich denke, du bist eher auf der sicheren Seite, wenn du die Überstunden in den nächsten 3 Monaten gezielt und strukturiert abbaust.
WonderWoman
überstundenpflicht lt. vertrag? warum und in welchem zusammenhang? eigentlich heissen überstunden überstunden weil sie die vertraglich vereinbarten stunden überschreiten. sind evtl. überstunden im winter vereinbart die im sommer ausgeglichen werden? oder was ist da der hintergrund? ich würde mich bei einem insolvenzverfahren sowieso unbedingt mit dem br oder der gewerkschaft beraten. oder gleich einen anwalt zurate ziehen. da kann man so viel falsch machen.
Teodor61
Vielen Dank an Alle. Werde mich wohl an einen Anwalt wenden. LG Theodor
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