Fini Bini
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch im Mutterschutz. Ich bin bei Firma XY in NRW angestellt und habe hier auch meine einjährige Elternzeit angemeldet. Mein tatsächlicher Arbeitsplatz ist seit Beginn an die Firma AB in Brandenburg. Beide Firmen haben die gleiche Geschäftsführung. Nun habe ich per Post einen Überleitungsvertrag von Firma XY auf Firma AB erhalten mit der Bitte um Unterzeichnung. Es sollen alle Regelungen des Arbeitsvertrages mit Firma XY bestehen bleiben und die gearbeiteten Jahre werden mit anerkannt. Zur angemeldeten Elternzeit steht leider nichts in dem Schreiben. Wenn ich das jetzt unterschreibe geht die angemeldete Elternzeit dann auch mit auf Firma AB über? Ich habe Angst das ich nach Ablauf des Mutterschutz wieder arbeiten muss, wenn ich das jetzt unterschreibe…
Hallo, wenn alle Regeln bestehen bleiben gilt das auch für die EZ. Sie können aber beim AG drum bitten, dass es mit aufgenommen wird. Wichtig wäre auch, dass die Firma AB auf sicheren Füßen steht und nicht zu befürchten ist, dass die bald geschlossen werden. Liebe Grüße NB
cube
Warum rufst du nicht einfach bei deiner Firma an und fragst nach bzw. bittest darum, dass man dir die EZ nochmal bestätigt? Das wäre doch erst mal der schnellste und einfachst Weg, ums ich zu informieren. Auch AG´s oder Personalbteilungen könne mal etwas schlicht vergessen ;-) Davon abgesehen: du kannst auch einfach bei Firma AB jetzt sofort wieder EZ mitteilen - es bedarf ja eh keiner Zustimmung des AG´s zur EZ. Wäre dann nur die Frage, ob du die 7 Wochen Frist noch einhalten kannst.
WonderWoman
das wird ein standard-vertrag sein den die an alle geschickt haben. melde dich bei denen telefonisch oder schriftlich und bitte darum dass bei dir die ez mit reingeschrieben wird. ist es denn so schwer mit der personalabteilung zu kommunizieren? warum braucht man dafür eine rechtsberatung?
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