Mitglied inaktiv
Grüss Gott, Ich habe am 09.09.03 einen Sohn geboren. Damals habe ich bei meinem Arbeitsgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt, dass heisst bis 09.09.05. Dann wird mein ersten Arbeitstag nach der Elternzeit am 10.09.05. Vor wenigen Wochen habe ich einen neuen Antrag an meinem Arbeitsgeber geschick, wo ich eine Verlängerung der Elterzeit mit einem Jahr bis 09.09.06 beantrage. Ich habe schon mit meine Chefin gesprochen, und der Antrag wird bereits behandelt. Inzwischen habe ich festgestellt dass ich schwanger bin. Meine Ärtztin hat noch keinen errechneten Entbindungstermin gemacht (ich habe morgen bei ihr einen Termin), aber meine Letzte Periode war am 13.01.05. Laut Tabellen wird dann mein voraussichtlige Entbindungstermin am 20.10.05. Und der Beginn des Mutterschutzes am 08.09.05. Das heisst, einem Tag vor der Ende meiner jetzigen Elternzeit. Als ich aber eine 30 Tage lange Zyklus habe, wird wahrscheinlich der voraussichtlige Entbindungstermin am 22.10.05. Falls so wird der Beginn des Mutterschutzes am 10.09.05. Also am Tag nach der Ende meiner jetzige Elternurlaub. Ich bin jetzt ein Bisschen unsicher was das alles bedeutet. Falls mein Arbeitsgeber mich keine Verlängerte Elternzeit gebe, risikire ich mein Job (und damit auch die Versicherung in der Krankenkasse)zu verlieren nur weil 1 Tag zwischen Elternzeit und Mutterschutz steht. Das wäre keine gute Situation. Könnten Sie mich bitte ein Bisschen über meinen Fall beraten oder sagen wo ich Inforamtion und Beratung evt. finde? Vielen Dank!
Hallo, er muss einer Verlängerung zustimmen. Gruß, NB
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