NaddelEL
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin noch bis zum 28.09.22 in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Die letzte Zahlung erfolgt somit Ende August. Ich hatte als Hauptbeschäftigung einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 15.02.22 ausgelaufen ist und leider nicht verlängert wurde. Ich habe mich frühzeitig arbeitslos gemeldet und habe auch Anspruch auf ALG 1 ,sollte ich nicht direkt eine Anstellung finden. Nun meine Frage: Sollte dies der Fall sein, bekomme ich erst wieder Anfang Oktober ALG1 gezahlt und zwar für den Anspruchsmonat September für 2 Tage (29. u. 30.09.) , die ich dort Anspruch habe. Habe ich das richtig verstanden? Oder hätte ich bereits für den gesamten September Anspruch, da der Geldfluss im August erfolgt ist? Wenn nicht habe ich eine lange Zeit zu überbrücken von der letzten Zahlung Elterngeld Ende August 2022, Anfang Oktober Zahlung ALG1 für "nur 2 Tage" Anspruch aus September und dann die erste volle Zahlung ALG1 Anfang November. Gäbe es außer einem Kredit oder Darlehen andere Möglichkeiten den Zeitraum zu überbrücken? Was wäre bei folgendem Fall: sollte ich bereits ab 01.09. wieder arbeiten, müsste ich das gesamte Elterngeld aus der Zahlung 31.08. (die ja für September ist und die Elternzeit ja bis 28.09. läuft) wieder komplett zurückzahlen? Außerdem habe ich noch einen unbefristeten Vertrag auf 450 Euro Basis, bei dem ich auch noch bis zum 28.09. in Elternzeit bin. Allerdings sind wir umgezogen und es ist es fraglich, ob eine Einsatzmöglichkeit hier in der Nähe gegeben wäre. Der alte Einsatzort wäre aus meiner Sicht nicht wirtschaftlich aufgrund der Spritkosten. Könnte ich beim Bezug von ALG1 dennoch gezwungen werden, diesen weiter zu führen? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, Sie bekommen ab dem 29.September Arbeitslosengeld 1, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Verstehe dein Problem nicht, würdest du nach Elterngeld arbeiten, gibt es auch erst nachträglich Geld. Für Okt z.b. erst im November. Deinen Minijob musst du kündigen wenn du dort nicht mehr arbeiten willst oder kannst
cube
Du bist nicht mehr in EZ ab dem Moment, wo dein Vertrag ausgelaufen ist - du bist aktuell Hausfrau mit EG-Bezug. Bedenke für den ALG-Antrag aber auch, dass du dann wirklich arbeiten gehen können musst - sprich: euer Kind entsprechend betreut ist. ALG1 geht nicht, wenn du dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kannst. Davon abgesehen: ist ziemlich spät, sich jetzt erst Gedanken darüber zu machen, wie man einen Monat oder auch mehrere ohne EG oder Einkommen überbrück. IdR stellt man den Antrag und muss dann ja auch noch warten, bis die 1. Zahlung kommt. Das kann also durchaus mehr als 1 Monat werden. Klüger wäre gewesen, bereits vorher schon Geld zurück zu legen oder sich entsprechend zu bewerben.
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