AnjaPia
Hallo Frau Bader, als erstes wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr. Meine Frage ist folgenden. Ich bin noch bis zum 19. Januar 2015 in Elternzeit und leider erkrankt. Es ist im Moment noch nicht abzusehen ob ich am 20. Januar wieder gesund bin und somit am Arbeitsplatz erscheinen kann. Habe ich da schon wieder Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ab wann solllte ich meinen AG informieren, denn es steht z.ZT. 50% zu 50% und er sollte ja faierweise schon planen können. Muss ich etwas beachten beim Arbeitsamt melden etc.? Hat er ein besonderes Kündigungsrecht, unter umständen darf oder kann ich vorübergehend nicht körperlich arbeiten und ich arbeite im Verkauf? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anja Frys
Hallo, erst mal mit dem Arzt reden - wenn er sagt 50:50, würde ich den AG jetzt unmittelbar informieren und die momentane Krankschreibung vorlegen. Liebe Grüße NB
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