Schnecke14
Hallo Fr. Bader, Ich bin zur Zeit in EZ seit 6 Mon. Insgesamt habe ich vorerst 2 Jahre beantragt mit Option das 3. Jahr im Anschluss zu nehmen. Vorher hatte ich eine Vollzeitstelle. Jetzt habe ich evtl. Ein Angebot für eine TZ-Stelle (unter 30 Std.). Lt. Tarif- und Arbeitsvertrag der alten Stelle kann ich bei einem anderen AG arbeiten und muss dem bisherigen AG nur eine Mitteilung darüber geben. Die neue Tätigkeit ist keine Konkurrenztätigkeit zur alten Stelle. Kann ich während der EZ problemlos beim anderen AG arbeiten? Gibt es ggf. Andere Regelungen, die das verbieten? Würde ich dann von der neuen Firma einen 2. (unbefristeten) Vertrag bekommen? Beim alten AG kann ich nicht TZ arbeiten. Der neue AG hat eine Stelle nter 30 Std und ich würde gern die EZ (bzw. Den Rest der EZ) aufheben. VG Schnecke14
Hallo, Laut Gesetz muss der Arbeitgeber gefragt werden. Wenn aber tatsächlich im Arbeitsvertrag steht, dass dies nicht vonnöten ist, wäre das ja eine für Sie vorteilhaftere Regel. dann müssen Sie nicht fragen. Liebe Grüsse, NB
Sonni74LS
Also, mir fällt da jetzt nur BEEG § 15 Satz 4 Zitat: "Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen." ein. Vermute mal, dass Du dem neuen Arbeitgeber mitteilen wirst, dass Du nur während der EZ bei denen die Teilzeitstelle machst... von daher müsste der Vertrag ja dann befristet sein... ausser Du willst bei Deinem bisherigen AG nicht wieder anfangen. Die EZ musst Du mit deinem bisherigen Arbeitgeber klären. Da hat der zweite AG nix mit zu tun. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
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