Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

TZ in EZ oder Wiederaufnahme des laufenden Vertrages?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: TZ in EZ oder Wiederaufnahme des laufenden Vertrages?

st-schnugg

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich plane nach der Geburt meines zweiten Kindes wegen des Kündigungsschutzes vorerst 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, muss aber aus finanziellen Gründen nach 1 Jahr zumindest in Teilzeit arbeiten gehen. Dazu folgende Fragen: 1. Den Antrag auf EZ stelle ich 7 Wochen vor Beginn der EZ soweit klar. Aber WANN erfolgt die Konkretisierung des Termins zur Rückkehr in TZ? (Mein Sohn wird im Feb. geboren, ich kann unmöglich knapp 1 Jahr vor meiner Rückkehr abschätzen, ob ich dann einen Betreuungsplatz habe.) Wann ist konkret der spätmöglichste Termin, meinem AG den genauen Termin zur Rückkehr mitzuteilen? 2. Nach der Geburt meines 1. Kindes habe ich bereits halbtags gearbeitet (über 2 Jahre bis zum Eintritt 2. Mutterschutz). Mein Arbeitsvertrag wurde überarbeitet und ich habe einen gültigen Vertrag über 20 Wochenstunden (ohne Verweis, dass sich dies nur auf die TZ in EZ bezieht. Der Vertrag ist unbefristet gültig und läuft auch nach Ablauf meiner ersten 3-jährigen Mutterschutzzeit gerade weiter!!! Ich möchte im Anschluss an die 2. EZ diese Regelung einfach fortführen, also wieder in mein derzeitiges Vertragsverhältnis zurückkehren. Kann mein AG dies ablehnen? Wir sind in der Tat sogar weniger als 10 Mitarbeiter aber da mein Vertrag ja momentan nicht mehr an meine EZ gekoppelt ist (mein Sohn ist bereits 3), habe ich doch schlichtweg einen „normalen Arbeitsvertrag“ über 20 Wochenstunden und kann doch in diesen einfach zurückkehren, OHNE dass mein AG ablehnen kann oder sehe ich das falsch? 3. Beantrage ich deshalb gar nicht TZ in EZ sondern einfach EZ und im Anschluss Rückkehr zu alten Bedingungen an meinen Arbeitsplatz? (Dann habe ich doch aber keinen Kündigungsschutz mehr; andersrum kann mein AG aber bei TZ in EZ die TZ ablehnen mit Verweis auf die Betriebsgröße)… Verwirrte Grüße und herzlichen Dank vorab für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ebenfalls mit Frist sieben Wochen 2. Wenn Sie einen unbefristeten Vertrag haben, wie soll der Arbeitgeber dies ablehnen? so wie sie es schildern, hat der neue Vertrag den alten ersetzt. 3. wenn man sowieso Teilzeit arbeitet, kann man Elternzeit beantragen und in dieser die alte Teilzeit weiterarbeiten, wenn es nicht mehr als 30 h pro Woche sind Liebe Grüße, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, während des Elterngeldbezuges ist mein befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen. 15 Monate nach der Geburt habe ich eine befristete Stelle bei einem anderen Arbeitgeber mit 15 Std. angetreten. Jetzt nach nur 3 Monaten muss ich leider das Arbeitsverhältnis kündigen, da die Betreuung unseres Sohnes unerwartet weggefallen ist ...

Ich habe für meine Tochter 12 Monate Elternzeit beantragt und arbeite seit Oktober wieder. Kann ich noch einmal ein Jahr Elternzeit beantragen das mir bezahlt wird? Oder würde ich für diese Zeit kein Elterngeld mehr bekommen da ich mir das volle Elterngeld auf 12 Monate auszahlen ließ, und dann vom Amt voll abhängig sein müsste? ? Aber ich habe j ...

Hallo, ich hab mal eine Frage. Momentan bin ich noch in Elternzeit bis 30.06.15, bin nun aber erneut schwanger (vorrauss. ET 24.12.2015). Ab Juli 2015 habe ich bei meinem bisherigen AG noch meinem Resturlaub beantragt, der auch genehmigt wurde. Also erster Arbeitstag wäre Ende August. Bei meiner ersten Schwangerschaft wurde ich ins Beschäftigungs ...

Hallo Frau Bader, ich habe 1 Jahr Elternzeit eingereicht und möchte danach wieder in meinen alten Beruf einsteigen. Ich bin unbefristet als Abteilungsleiter angestellt. Diese Position erfordert natürlich im Idealfall eine vollständige Anwesenheit, jedoch bin ich mir aus heutiger Sicht unsicher, ob ich mein Kind bereits mit einem Jahr ganztags in ...

Hallo Frau Bader, Ich bin bereits seit über 10 Jahren bei meinem AG angestellt. Als ich erneut Mutter wurde habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt aber wollte dann doch früher zurück in meinen Job. So hatte der AG eine Ausnahme gemacht und mir ein Teilzeitvertrag für die Zeit während der Elternzeit ausgestellt, der mit Ablauf der beantragten 2 J ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe in den Jahren 2010 bis 2012 Vollzeit gearbeitet! In August 2012 wurde mein erstes Kind geboren und bin zwei Jahre in Elternzeit gegangen! In August 2014 kam mein zweites Kind und habe für den jüngeren drei Jahre Elternzeit beantragt! Diese läuft nun im August 2017 aus! Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber mitte ...

Ich habe während meiner Elternzeit in Teilzeit gearbeitet (und "Elterngeld Plus" bezogen). Nach Ende der Elternzeit habe ich in Vollzeit meine Beschäftigung wieder aufgenommen und bin nach ca. zwei Wochen erkrankt. Die Lohnfortzahlung ist nun beendet. Die Krankenkasse hat das Krankengeld nun auf Basis des Teilzeitlohns während der Elternzeit berech ...

Hallo, ich muss nach meiner Elternzeit am 2.1.20 wieder anfangen zu arbeiten. Vor der Schwangerschaft habe ich Mo-Do vormittags gearbeitet. Jetzt soll ich 1*die eine Spätschicht machen, was für mich nicht möglich ist, da ich die Betreuungszeit von meiner Tochter nicht verlängern kann. Für nur Vormittags haben Sie für mich keine Verwendung mehr, da ...

Hallo Frau Bader, Ich brauche dringend einen Rat. Meine Tochter kam am 3.1.22 zur Welt und habe bei meinem Arbeitgeber eine Elternzeit bis 2025 beantragt. Elterngeld beziehe ich noch bis Oktober 2023. Mein Plan war bzw es wurde schon in die Wege geleitet, dass ich meine Elternzeit verkürze und ab Oktober 2023 wieder Teilzeit mit 20h/Woche in m ...

Liebe Frau Bader, ich bin noch bis Oktober in Elternzeit und derzeit in der 11. SSW. Mein Frauenarzt wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen ein Beschäftigungsverbot erteilen. Mein Arbeitgeber ist aber aufgrund des frühen Stadiums noch nicht über die Schwangerschaft informiert. Kann bereits knapp drei Monate vor Wiederaufnahme der Tä ...