Chiko
Hallo Frau Bader, ich wohne zurzeit in einem 34 m² 1 Zimmer Apartment. Im Mietvertrag steht, dass beide Parteien bis zum 30.08.2012 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichten. Da ich aber in der 28. Woche schwanger bin und die Wohnung definitiv zu klein ist habe ich mich um eine neue Wohnung bemüht und habe von dem potenziellen Vermieter auch schon eine Zusage, dass ich die Wohnung bekomme. Allerdings wäre diese zum 01.06. bezugsfrei und es gibt keine Möglichkeit diesen auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich meinen jetzigen Mietvertrag trotzdem ordentlich kündigen kann, da die Wohnung für mich und das Kind ja viel zu klein wäre? Liebe Grüße
Hallo, Nein, siehe ich nicht. Liebe Grüße, NB
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