Mitglied inaktiv
Ich und mein werden uns trennen.Haben ein gemeinsames Kind.Ich werde zu meinen Eltern ziehen, in eine andere Stadt.Er bleibt in der Wohnung.Ich habe damals den Mietvertrag mit unterschrieben.Er sagt zwar er würde von mir kein Geld verlangen.Aber ich bin mir da nicht so sicher.Was wenn er mal schulden hat.Kann er mich da auch reinziehen.Wie kann ich mich schützen?Welche rechte habe ich?Ich nehme mein Sohn mit.Ich bin im Erziehungsurlaub.Ich werde mir nur Kindergeld und Erziehungsgeld in Anspruch nehmen.Weil Mann mehr verdient haben die Erziehungsgeld gekürzt.Steht mir noch was zu?Er meint er kann mir nicht mehr geben,weil er sonst die Kosten alle nicht bezahlen kann.Er sagt immer wenn wir uns streiten, das er unser Sohn behalten würde.Hat er das recht dazu?Er hat ja auch durch mich die Lohnsteuerklasse 3. Wenn Sie mir weiter helfen könnten, würde ich mich sehr freuen. Danke und viele Grüsse
Hallo, hier hilft, schon wegen der Berechnung des Unterhaltes, nur eine individuelle Beratung von einem RA vor Ort. Sind Sie mittellos? Dann kann man einen Beratungshilfeschein beantragen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du mit im Mietvertrag stehst mußt Du auch mit für die Miete aufkomme-also mußt du den Mietvertrag kündigen(oder beim Vermieter umwandeln lassen) so daß er dann alleine als Mieter drinnsteht ! Das Erziehungsgeld muß evtl neu berechnet werden -mal bei der Erziehungsgeldstelle nachfragen ! Dein Mann muß Unterhalt für das Kind und evtl auch für Dich bezahlen -hängt von seinem Einkommen ab aber nicht von seinen Ausgaben (Ihm müssen glaub ich mindestens 840 Euro zum Leben bleiben) Das Kind bleibt normalerweise immer bei dem der es vor der Trennung hauptsächlich betreut hat -es sei denn derjenige schadet dem Kind zb durch Mißhandlungen usw. Wenn Ihr Euch trennt bekommt Dein Mann Lohnsteuerklasse 1(mit halben Kind) und Du Lohnsteuerklasse 2(mit halben Kind) Und noch ein Rat nimm Dir einen eigenen Anwalt denn wenn beide zusammen einen Anwalt haben bleibt immer einer auf der Strecke weil der Anwalt nur die Interessen von einem wirklich vertreten kann !
Mitglied inaktiv
Von seinem Einkommen werden der Unterhalt für Dich und Dein Kind abgezogen und dann müssen ihm noch 840 Euro übrigbleiben von dem er dann alle anderen Kosten tragen muß
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