kaenguruh
Hallo. Ich habe eine Frage. Mein Noch - Freund und ich haben gemeinsame Kinder im Alter von 5 Jahren mit meinem Nachnamen. Er ist auch der Kindsvater. Es gibt allerdings in letzter Zeit nur Spannungen zwischen uns und ich kann mit ihm nicht über wichtige Dinge reden. Er interessiert sich auch nicht mehr wirklich für mich und von den Kindern ist er auch öfters genervt. Ich habe das alleinige Sorgerecht für die beiden da er es nicht beantragt hat nach der Geburt (zum Glück) und wir sind nicht verheiratet. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Was muss ich beachten wenn ich mich von ihm trenne? Kann ich mit den Kindern ohne seine Einwilligung einfach umziehen? Und welche Gesetze bzw. Rechte würden dann in Kraft treten? Umgang würde ich ihm weiterhin lassen mit den Kindern obwohl die teilweise nicht so gut über ihn reden. Könnte er irgendwie klagen?
Hallo, wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, können Sie mit den Kindern umziehen. Er hat jedoch die Möglichkeit, im schlimmsten Fall gerichtlich die gemeinsame elterliche Sorge zu beantragen. Bis dahin sollten Sie deshalb den Umzug geregelt haben. Er muss dann natürlich Unterhalt bezahlen. Liebe Grüße NB
bellis123
Da du das alleinige Sorgerecht hast, braucht du kein Einverständnis von ihm wenn du umziehen willst. Er kann allerdings das gemeinsame Sorgerecht einklagen und hätte auch gute Chancen darauf. Du kannst sein Bedürfnis danach evtl. vermeiden, indem du dich kooperativ zeigst und (in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt) ihm den Umgang mit seinen Kindern nicht erschwerst. Dadurch dass du für die Kinder Unterhalt von ihm brauchen wirst, musst du dich aber auch drauf einstellen, dass es kein einfacher "Kampf" wird.
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