Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung vom Kindesvater

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung vom Kindesvater

Pusteblume

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Hallo, ich überlege aktuell mich von meinem Partner zu trennen, allerdings ergeben sich für mich einige rechtliche Fragen, bei denen ich auf Ihren kompetenten Rat hoffe. Mein Partner und ich sind vor wenigen Monaten in eine andere Stadt gezogen, etwa 50 km von unserer Heimat entfernt. Im Falle einer Trennung würde ich jedoch wieder zurück ziehen wollen, weil dort meine Freunde und Familie wohnen und ich natürlich, wenn ich mit meinem Kind alleine bin, eher auf deren Unterstützung angewiesen bin. Außerdem habe ich es von dort auch näher zu meiner Arbeit, wenn ich nach der Elternzeit wieder anfange zu arbeiten. Daher meine erste Frage: kann mein Partner dies verbieten? Wir haben das gemeinsame Sorgerecht und somit ja auch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder? Ich würde ihm das Kind auf keinen Fall vorenthalten wollen, aber für mich sind dies wichtige Argumente. Darüber hinaus habe ich meine Elternzeit für zwei Jahre beantragt, meine Firma hat die Stelle inzwischen auch befristet besetzt. Ich kann die Elternzeit dann nicht nachträglich verkürzen, oder? Habe ich irgendwelche Ansprüche auf amtliche Zuschüsse? Ich würde natürlich schauen, ob ich stundenweise was dazuverdienen könnte, aber reichen würde dies vermutlich nicht, um den Lebensunterhalt für mich und mein Kind zu bestreiten? Vielen Dank und einen schönen Tag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja, das kann Ihr Partner verbieten 2. Sie können die Elternzeit verkürzen, wenn sich wirtschaftliche Veränderungen ergeben haben, die nicht vorhersehbar waren. 3. grundsätzlich erst einmal ist Ihr Partner zum Unterhalt verpflichtet. Wenn dies nicht ausreicht, können Sie ergänzend Hartz IV bekommen. Liebe Grüße NB


Mella1307

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Ich war vor einer woche beim jugendamt mit der selben frage. Hier umzug von etwa 20 km. Der sachbearbeiter meinte, dass der kv - wenn er mobil ist - das nicht verbieten kann und er damit vor gericht auch nicht durch käme. Hier gings um eine fahrt von etwa 20 min. Der vom amt meinte, anders sehe es bei einem wegzug von 300 km aus.... Mir gings auch um die nähe zu meiner familie für den fall der fälle wenn was sein sollte.


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