Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung - Sorgerecht - Steuerklasse!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung - Sorgerecht - Steuerklasse!

Mitglied inaktiv

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Ich lebe seit Januar von meinem Mann getrennt und ich bin in der 24. SSW. und werde direkt nach dem Mutterschutz wieder f. 30 Stunden arbeiten gehen - das Baby soll bei mir leben. Meine Fragen sind: Müssen wir schon jetzt unsere Steuerklassen ändern lassen? Kann ich mir nach der Geburt des Babies die Steuerklasse II eintragen lassen? Und bekomme ich dann das Erziehungsgeld sowie das Kindergeld ausbezahlt? Muß ich einen speziellen Nachweis über die Trennung liefern? Wie kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen? Geht das auch ohne Anwalt? Muß ich das alleinige Sorgerecht beantragen, wenn ich als alleinerziehend gelten will? Das sind viele Fragen auf einmal und ich bedanke mich schon jetzt für die Beantwortung. Viele Grüße, Anja


Mitglied inaktiv

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Hallo Anja, Du kannst Deine Steuerklasse sofort ändern lassen auf II.Wenn ihr angebt, dass ihr seit 1.Januar getrennt seit, kannst Du die Steuerklassen rückwirkend ändern. Wenn das Baby bei Dir leben wird, bekommst Du das Kindergeld das zur Hälfte dem Kindesunterhalt (den Dein Mann zahlen muß) angerechnet. Das Erz.geld bekommt der, bei dem das Kind lebt. Einen Nachweis für die Trennung hast Du ab dem Moment, wo Dein Mann in einer anderen Wohnung gemeldet ist. Das mit dem alleinigen Sorgerecht ist zur Zeit nicht mehr ganz so einfach. Es gilt automatisch das gemeinsame, außer in Härtefällen oder wenn Dein Mann damit einverstanden ist. An Deiner Stelle würde ich trotz allem sofort zum Anwalt gehen und alles schriftlich machen. Ich habe diesen Fehler gemacht, dass ich mich auf mündliche Abmachungen eingelassen habe und nun muß ich das alles ausbaden. Liebe Grüße, Daniela


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