Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Trennung - Recht auf ein Fahrzeug?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Trennung - Recht auf ein Fahrzeug?

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Hallo Frau Bader! Ich lebe seit gut einem Jahr von meinem Mann getrennt (wir sind nicht geschieden!), wir haben drei Kinder im Altervon 1 - 6 Jahren. Während der Ehe hatten wir zwei Autos, wovon eins nach der Trennung verschrottet werden mußte. Da mein Noch-Mann aber ein Auto für die Arbeit brauchte, hat er sich das geholt (an einem Freitag), welches ich bisher gefahren hatte. Ich hatte dem zugestimmt, da ich ja dachte, er braucht es für die Arbeit. Zwei Tage darauf, hatte er ein neues Auto. Wie ich dann erfahren habe, hat er sich das gekauft, weil es in der Unterhaltung günstiger ist. Das andere steht seitdem abgemeldet an einem mir unbekanntem Ort. Merkwürdigerweise hat er das alte nicht für das neue Auto in Zahlung gegeben. Desweitern hat er wohl noch einen Kleinwagen gekauft (er ist zumindest laut einem zufällig gefundenen Strafzettels der Halter), den seine neue Freundin fährt. Er ist also der Halter von mind. drei Fahrzeugen, zwei davon sind nach der Trennung von ihm gekauft worden! Den Mindestkindsunterhalt kann er aber nicht zahlen, da ihm angeblich das Geld dazu fehlt. Von meinem Trennungsunterhalt ganz zu schweigen... Nun zu meiner Frage: Habe ich ein Anrecht auf eines der Autos? Ich bin aufgrund meineres Wohnorts und der drei Kinder (ich kann sie noch nicht mal zu Arzt bringen oder einkaufen, auch die Busverbindung ist schlecht) auf ein Auto angewiesen. Er will mir das ursprügliche Familienauto wohl geben, aber nur, wenn ich die Kreditraten voll übernehme. Der Kredit übersteigt deutlich den Restwert des Autos. Das kann ich unmöglich leisten. Kann ich vielleicht auch eines der anderen beiden Autos einfordern? Diese sind ja erst nach der Trennung gekauft worden... Wie sieht die Rechtslage da aus und habe ich sonst noch Möglichkeiten? Ich hoffe, sie können mir weiterhelfen! LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, waren Sie noch nicht beim RA, auch wegen des Unterhaltes? Da soll er doch mal an eidesstatt verichern, wie er die Autos finanziert! Ich würde ihm richtig Ärger machen. Ob Sie Anspruch auf eines der Autos haben, kann man auf die Ferne ohne weitere Infos nicht sagen. Grundsätzlich eher nein - aber eben auf Unterhalt. Liebe Grüsse, NB


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