Wunder44
Guten Tag, ich wohne im Haus meines Freundes, wir sind nicht verheiratet und haben ein gemeinsames, kleines Kind. Wenn wir uns nun trennen ist es richtig, dass ich noch so lange hier wohnen bleiben kann bis ich eine eigene Wohnung gefunden habe, damit unser kleines Kind nicht aus seinem gewohnten Umfeld gerissen wird oder kann er von uns verlangen sofort auszuziehen oder gibt es eine gesetzliche Frist? Oder könnte er sogar verlangen, dass ich alleine ausziehe und mein Kind hier bleibt und ich muss sofort gehen, wir haben das gemeinsame Sorgerecht? Vielen Dank
Hallo, es gibt die gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung - das greift aber nicht bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ja, er kann Sie rauswerfen. Das Kind wird dann bei dem leben, bei dem es bisher den Lebensmittelpunkt hatte. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, zum Umzug des Kindes braucht der jeweilige Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils. Einfach mal so kann er dich nicht rauswerfen, wohl aber nach Fristsetzung. Ich rate dringend (wie sonst auch sehr oft) gemeinsam zum Jugendamt zu gehen und eine Lösung unter deren Moderation zu finden. VG D
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