Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Total verwirrt bzgl EZ Regelung

Frage: Total verwirrt bzgl EZ Regelung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, mein Problem bzgl der abgelehnter EZ konnte bisher nicht gelöst werden und nun erzählt mir auch noch eine Mitarbeiterin vom Arbeitsgericht, dass der AG sehr wohl einer Verlängerung von 2 auf 3 Jahren zustimmen muss und diese auch ablehnen kann. Ich dachte dann, dass hier die 4 Wochen Frist gelte und wenn der AG diese versäumt hat hätte er automatisch zugestimmt. Die Dame vom Arbeitsgericht sagte dann, dass sich diese Frist nur auf die vorzeitige Beendigung bezöge. Was stimmt denn nun? Vielen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie mal in die Broschüre des Bundesministeriums, S. 87. https://www.bmfsfj.de/blob/93614/dd4a363a6980abf5227f21f165e237b8/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube, Du solltest da noch ein paar Daten anfügen: * Kind Geb am * EZ beantragt von bis * EZ schon mal verlängert oder wäre das die erste Verlängerung? * Wann Verlängerung beantragt? * Mit welcher Begründung abgelehnt? Hast Du vielleicht schon irgendwo geschrieben aber Frau Bader kann sich ja auch vielleicht nicht an jedes Post hier erinnern ;) LG Lilly


Mitglied inaktiv

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Richtig, Danke Kind geboren am 28.2.16 Beantragt das erste mal am 28.2.16 und da von 28.2.16-28.2.18 Begründung der Ablehnung dringende betriebliche Gründe, wie Personalnot, Fachkraftmangel und umfangreiche Aufgaben im Betrieb. Das wäre dann die erste Verlängerung. LG


Mitglied inaktiv

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Verlängerung beantragt am 6.10.17 und abgelehnt am 16.11.17. In diesem Schreiben hab ich ihn gebeten mir bis Ende November eine Bescheinigung bzw Stellungnahmen zukommen zu lassen.


Kristiiin

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Meines Wissens hat der AG in diesem Fall 8 Wochen Zeit, nach Eingang des Verlängerungsantrages, diesen abzulehnen. Selbstverständloch bedarf dieser Antrag der Zustimmung des AG. Er darf diesen aus dringenden betriebl. Gründen ablehnen. Die Ablehnung ist somit rechtens, sofern es tatsächlich dringende betriebl. Gründe gibt


Mitglied inaktiv

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Aber das bezieht sich doch laut BEEG auf den dritten Zeitabschnitt, ich habe aber erst den ersten "hinter" mir. Habe die zwei Jahre in einem Stück beantragt und nicht erst ein Jahr und dann nach einem Jahr wieder verlängern lassen. In der von Frau Bader genannten Broschüre steht drin, dass wenn die Verlängerung von 2 auf 3 Jahre nahtlos weitergeht, dass es dann nur ein Zeitabschnitt sei. Ich kenne mich nun überhaupt nicht mehr aus und denke, dass ich wohl zu einem Anwalt vor Ort gehen muss, weil diesen Sachverhalt wird ein Richter klären müssen da mein AG auf alle meine schriftlichen Gesprächsangebote nicht reagiert hat.


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