Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie ist die Regelung mit den Kindkrank Tagen in unserem Fall?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie ist die Regelung mit den Kindkrank Tagen in unserem Fall?

cremedelacreme

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Kindkrank Tagen. Mein Mann arbeitet voll und wir haben zwei Kinder. Ich hole gerade mein Abitur nach, besuche dafür an bestimmten Tagen Abends die Schule und muss den Rest der Zeit meine Aufgaben zuhause erarbeiten. Ich habe eine Bescheinigung der Schule, wonach meine häusliche Vor und Nachbearbeitungszeit bei 30h wöchentlich liegt. Nun kommt es ja häufiger vor, dass die Kinder wegen der strengeren Regeln im Kindergarten bei Erkältungssymptomen zuhause bleiben müssen. Wenn ich jedes Mal, wenn ein Kind krank ist den betreuenden Part übernehme, komme ich nicht dazu meine Distanzaufgaben termingerecht zu erledigen. Daher ist meine Frage, ob mein Mann Anspruch auf die Kindkrank Tage hat oder ob das entfällt, weil ich tagsüber meine Aufgaben von zuhause aus mache. Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in meinem Forum wird nur RECHTLICHER Rat gegeben. Ratschläge, wie man Gesetze umgeht, möchte ich hier nicht lesen. Voraussetzung für die Freistellung des Vaters ist nach § 45 SGB V, dass im Haushalt niemand anderes die Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann. Ich habe in keinem Kommentar etwas dazu gefunden, ob das bei Schülern, die zu Hause lernen, zutrifft. Wahrscheinlich, weil das eine Corona-Besonderheit, also neu, ist. Wäre also eine Auslegungsfrage, die von verschiedenen Gerichten unterschiedlich gewertet werden kann. Ich würde bei der Krankenkasse anrufen. Ihr Mann muss ja rechtsverbindlich bestätigen, dass es keine andere Person gibt - und das ist rechtlich rtelevant. Liebe Grüße NB


la-floe

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ich glaube, dein Mann kann sich deine Kinderkrankentage übertragen lassen (allerding muss mMn der AGda zustimmen). Ansonsten musst du deine Distanzaufgaben halt machen wenn die Kinder schlafen oder während sie spielen...abends ist ja auch mal dein Mann da. Ich versteh ehrlich gesagt das Problem nicht, wir haben doch alle trotz geschlossener Schulen und Kindergärten unsere Jobs gemacht, ich konnte meinen nicht mal einfach so in die abendstunden verlegen. floe


cremedelacreme

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@lae flo Es geht nicht darum, dass er sich meine Tage übertragen lässt. Es geht darum, ob er grundsätzlich Anspruch auf die eigenen Kindkrank Tage hat. Und nein ich kann nicht abends die Aufgaben machen. Unsere Kinder schlafen erst um 20:30 und ich müsste dann schon bis nachts ein Uhr daran sitzen. 30h auf den Abend zu verlegen ist keine vernünftige Lösung. Zudem habe ich auch einige Tage Abendschule.


luvi

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Hallo, Du musst diese Distanzaufgaben ja auch nicht von zu Hause aus machen. Du könntest dazu ja auch in die Bibliothek gehen (theoretisch). Dann könntest du die Kinder in dieser Zeit auch nicht betreuen. Bei uns könnte man in corona-Zeiten trotz homeoffice Notbetreuung in Anspruch nehmen, wenn Homeoffice und Kinderbetreuung gleichzeitig nicht machbar war. Meine Meinung ist, dass für deinen Mann "Kindkrank" möglich ist. LG luvi


Felica

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Nein. Dein Mann kann nur dann einspringen wenn du nicht betreuen kannst. Was eher nicht der Fall ist wenn du daheim bist. Sehr wohl aber dann wenn du in der Schule bist. Dein Mann könnte aber auch mit dem AG sprechen ob er in einem solchen Fall einfach Überstunden abbaut. Zudem wird er ja wohl kaum den ganzen Tag arbeiten. Dann passt er halt im Feierabend auf und du lernst dann


Ani123

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Ihrem Mann stehen, wie auch ihnen, 10 Kind-krank Tage zu. Wg. Corona wurde je Elternteil für das Jahr 2020 um 5 Tage erhöht. Das bedeutet, wenn der KV noch keinen Tag Kind-krank genommen hat, dann stehen ihm pro Kind 15 Tage zu. Das gilt nur für das Jahr 2020. Ob er die Tage nimmt oder nicht ist ihm selbst überlassen. Im übrigen stehen ihnen auch 15 Tage pro Kind Kind-krank zu.


KielSprotte

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@Ani123: Als Schülerin hat man meines Wissens nach keine Kind-Krank-Tage! Das ist für AN. Zur Frage: Lt. Krankenkasse meiner Schwester gibt es keinen Anspruch auf Kind-Krank, wenn ein Elternteil im Home-Office ist. Meine Schwester hatte während des Lockdowns das Problem eines kranken Kitia-Kindes, während das Geschwisterkind im Home-Schooling und die Mama im Home-Office war. Allerdings hatte sie z.B. um 10.00 Uhr eine Telefonkonferenz und mußte einige Std. später in einer Video-Konferenz Ergebnisse liefern......somit bist du in einer Luxus Situation, denn du kannst deine Arbeit auch am frühen Morgen oder später Abend erledigen, wenn dein Mann die Kinder übernehmen kann.


Tini_79

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Ich verstehe immer gar nicht, warum sich da viele echauffieren oder überhaupt Gedanken machen. Dein Mann kreuzt an, dass niemand sonst im Haushalt die Betreuung übernehmen kann und fertig. Da wird die Kasse gar nicht nachfragen und wenn man nicht gerade familienversichert ist, dann weiß die Kasse ja nichtmal, was der Partner beruflich macht. Wer ruft denn bitte dort an und erklärt, dass er/sie von zu Hause arbeitet?


KielSprotte

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Der AG meiner Schwester, der die Bescheinigung nicht anerkennen wollte........ Und als Schülerin wird die AP wohl über ihren Mann familienversichert sein.


Tini_79

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Der AG stellt die Bescheinigung eines Arztes in Frage? Mit welcher Begründung denn bitte? Und das hat ja auch nichts mit dem Fall der AP zu tun. Wenn der AG deiner Schwester meint, er kann sie zur Arbeit zwingen trotz Bescheinigung Kind krank, ist das ja eine ganz andere (sehr bescheidene) Lage, die mich persönlich wohl zum Anwalt führen würde.


KielSprotte

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Naja, ist wohl eher ein Ding der Krankenkassen, die halt so argumentieren, dass Kind Krank dafür gedacht ist, dass ein Etlernteil daheim bleiben kann um das kranke Kind zu betreuen und beim Home Office ja eh jemand da ist. Gab wohl bei einer Kollegin Ärger mit der Erstattung. Erst letzte Woche kam doch die Meldung durch, dass im ersten Halbjahr ein Rückgang von 85% an Kind Krank Tagen zu verzeichnen gewesen ist und die 5 Extra-Tage somit ein Schuß in den Ofen sind. Und da die AP ja auch in einer Art Home Office ist, ist es durchaus vergleichbar.


Tini_79

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Der AG muss deine Schwester freistellen, das kann er doch nicht einfach verweigern, nur weil Frau neben einem hochfiebernden oder brechenden Kind ja am Laptop arbeiten könnte. Das Kind war krank und dabei ist es völlig unerheblich, ob weitere Kinder zu Hause sind und lernen müssen. Ob der Angestellte dann bei der Kasse den Verdienstausfall geltend macht, das hat doch gar nichts damit zu tun und geht den AG auch erstmal nichts an. Ich denke eher, in der Firma deiner Schwester wurden verschiedene Dinge vermischt. Jedenfalls kann der AG ja nicht einfach eine Bescheinigung anzweifeln und die Freistellung verweigern mit der Begründung, "dass es letzte Woche bei Frau xy ein Problem mit deren Krankenkasse gab", welches auch immer das gewesen sein mag.


Felica

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Wenn du den Schein bei der KK abgibst musst du bestätigen das im Haushalt keine andere Person das Krankenhaus Kind betreuen kann. Spätestens wenn die KK sieht, das da die Frau daheim sitzt weil Schülerin, wird es Ärger geben. So blöde sind die nun auch nicht und in allen Bereiche wird vermehrt kontrolliert.


cube

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Oder hast du nebenbei noch einen Arbeitgeber? Denn meines Wissens nach hast du als nur Schülerin keinen Anspruch auf Kind-krank-Tage - den haben nur Arbeitnehmer, also in dem Fall dein Mann. Der KiA bescheinigt, dass dieser betreuen muss und fertig. Ob du oder sonst wer zu Hause ist, hat den AG deines Mannes eigentlich ja nicht zu interessieren, wenn dein Mann eine entsprechende Bescheinigung vorlegt. Allerdings hast du dann eben als Schülerin keine Kind-krank-Tage, die auf deinen Mann übertragen werden könnten. Er hat nur seine eigenen.


Felica

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Noch einmal, man muss bestätigen das es keinen andere geeignete Person im gleichen Haushalt gibt welche statt dessen das Kind betreuen kann. Das muss sogar schriftlich gegenüber der KK bestätigt werden. Jedenfalls dann wenn man eben diese Zeit über das Krankengeld bezahlt haben will. Der Arzt gibt einen nur den Zettel mit das das Kind betreut werden muss. Wer den Zettel bei welcher KK einreicht ist dem Arzt egal, der kontrolliert nicht ob das derjenige ist dem er das mitgegeben hat. Die KK prüft aber sehr wohl, ob in dem Haushalt niemand anders in Frage käme. Der AG muss nur freistellen. Es gibt oft genug den Fall das Mama Hausfrau ist, selbst erkrankt ist und dann der Mann meint daheim bleiben zu können um Kinderkrank zu nutzen. Und genau das geht eben nicht. Übrigens, man reicht den Zettel vom Arzt zwar bei der KK ein, die ruft aber beim AG ab in welchem Umfang denn da ein Anspruch bestand. Da kann der AG dann durchaus durchblicken lassen das der AN eigentlich eine Frau hat welche daheim sitzt und das Kind betreuen könnte. Hier werden schlicht und einfach verschiedene Ansprüche durch einander geworfen.


Tini_79

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verfügbar wäre? Wie prüft sie, ob die Mutter arbeitet und wo sie überhaupt wohnt? Mein Mann und ich sind z.B. in verschiedenen Kassen. Und der AG macht (elektronisch) eine Meldung, da "erzählt" niemand, wie zu Hause die Verhältnisse sind, wie die Meldeadressen sind o.ä. und das weiß im Regelfall der AG ja auch gar nicht. Mein Mann und ich haben in den letzten 15 Jahren schon so oft Kinderkrankengeld bezogen, mal er, mal ich, mal ich während er selbst im Krankengeld war - alles völlig problemlos.


Felica

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Die TE ist aber scheinbar ohne AG. Wie wird sie also versichert sein? Wahrscheinlich privat wenn man eurer Argumentation folgt.


KielSprotte

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Wir reden hier ja nicht von den letzten 15 Jahren, sondern von der aktuellen (Corona)Zeit - und da wird hatl streng kontrolliert. Wie wird de AP und die Kinder wohl versichert sein? Zu 99,9% wohl kostenfrei über den Mann/Vater in der Familienversicherung. Und dann braucht die Krankenkasse gar nicht forschen, sondern nur 1+1 zusammenzählen und weiß bescheid, dass die Mutter nicht erwerbstätig ist und somit die Betreuung übernehmen kann, da müssen halt nur die Grwohnheiten umgestellt werden.


luvi

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Wenn die Frau der Krankenkasse als Schülerin bekannt ist, dann ist doch auch klar, dass sie die Kinder nicht betreuen kann in der Zeit. Oder sitzt man als Schüler den ganzen Tag nur zu Hause rum? Beim Homeoffice wird unterschieden, ob es zu Hause auch verpflichtende Arbeitszeiten gibt oder man sich die Zeit frei einteilen kann. Dann gibt man halt an, dass kein anderer die Betreuung übernehmen kann. LG luvi


Tini_79

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Ach so, die Kassen haben in der aktuellen (Corona) Zeit deutlich mehr Personal eingestellt, um nun alles genauer zu prüfen. Oder haben die Mitarbeiter vorher nur Däumchen gedreht? Übrigens heißt familienversichert nicht, dass derjenige kein Einkommen hat und keiner Tätigkeit nachgeht. Auch kann man u.U. bei den eigenen Eltern versichert bleiben, ja sogar verheiratet und mit eigenen Kindern. Ganz schwierig wird es wohl, wenn die Eltern gar nicht verheiratet und noch dazu in verschiedenen Kassen sind, dann fährt vielleicht ein Mitarbeiter der KK mal vorbei, um zu schauen, ob der andere Elternteil wirklich nicht zur Verfügung steht. Hoffentlich ist dann die Mutter nicht gerade verreist. Mal im Ernst, es gibt so viele verschiedene Konstellationen, das kann die Kasse gar nicht alles prüfen und deshalb bescheinigt man ja auch ,dass niemand sonst zur Verfügung stand. Welchen Sinn hätte dieser Satz denn sonst? Ok, Fall der TE geklärt, wenn sie beim Ehemann versichert ist, neben ihrem Abi keine Tätigkeit ausübt und die Kasse sich darüber Gedanken macht und eine geschwätzige Dame der Personalabteilung des AG mit der Kasse telefoniert, dann kann der Mann eventuell kein Kind krank beanspruchen.


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