Kuestenkind1606
Hallo Frau Bader, Ich habe nach langen durchwühlen des Internetes nach Informationen zum Thema Elterngeldes doch Fragen. Zu meiner Person: Ich , verheiratet, zum 1. Mal schwanger ( ET 18.12.2016) Bin vollzeit Angestellt (1300 brutto/950 netto) Ich habe verstanden dass ich 12 Monate Elterngeld beantragen kann und mein Mann nochmals 2 Monate ( dies ist bei uns nicht möglich da mein Mann mit einem Studium anfängt nach seiner Bundeswehrzeit ) Ich möchte wieder schnell arbeiten aber nicht in Vollzeit. Was sind meine Möglichkeiten? Dieses mit Elterngeld plus, beide Partner arbeiten im 1. Eltergeldjahr 4 Monate 25 bis 30 std. Ist für uns nicht möglich. Wenn ich 2 jahre zu Hause bleibe ( das Elterngeld wird dann auf die 2 Jahre aufgeteilt ) dann könnten wir finanziell nicht über die Runden kommen ( Mon. Fixkosten usw. ) Also dachte ich, ich bleibe 1 Jahr zu Hause und würde dann wieder als Teilzeit anfangen zu arbeiten. Meine Steuerberaterin sagte zu mir, ich solle nur auf 450 euro Basis im 2. Jahr anfangen da ich sonst bei 25-30 std Kraft zuviele Steuerlichenabzüge ( steuerklasse 3 und 5 ) hätte. Das würde mehr Sinn machen, wenn ich auf 450euro Basis arbeite. Aber dann habe ich ja kein Elterngeld mehr und damit bekommen wir die Fixkosten auch nicht gedeckelt. Es ist einfach zu wenig dann. 1. Frage darf man im 1. Elternjahr,wenn man für 12 Monate Elterngeld bekommt, zusätzlich z.b 450 euro dazu verdienen ohne dass es vom Elterngeld abgezogen wird? Oder wird mir dass dann abgezogen? 2. Da ich Geringverdiener, trotz Vollzeitanstellung ( 950netto), bin bekomme ich auch nur 65 prozent Elterngeld vom Nettolohn oder ( ich meine es so gelesene zu haben ) bekomme ich ein wenig mehr ? 3. Kann ich 1 Jahr zu Hause bleiben und volles Elterngeld beziehen und gleich mit angeben dass ich danach , im 2. Jahr , als Teilzeit beim alten Arbeitgeber wieder anfangen möchte zu arbeiten. Und habe ich dann irgendwie Ansprüche auf Unterstützung ( ausgenommen das das monatliche Kindergeld von 190 euro) ? Alles sehr verwirrend für mich. DANKE
Hallo, 1. Jeder Verdienst im ersten Jahr wird angerechnet 2. Einen EG-Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de 3. Klar - es kommt wegen der Unterstützung auf den Verdienst Ihres Mannes an Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einer etwas besonderen Situation und hoffe auf Ihre Einschätzung. Ich war zunächst längere Zeit krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Nach der Aussteuerung erhalte ich nun Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III). Der errechnete Geburtstermin meines Kindes ist der 2 ...
Mein Mann hatte 2025 eine nebenberufliche Übungsleitertätigkeit mit Rechnungsstellung (ca. 4.500 € Einnahmen im Jahr, davon 3.200 € Übungsleiterpauschale). Er hat dort ab und an paar Stunden als Freiberufler Kurse gegeben. (Währenddessen hatte er außerdem ein Angestelltenerhältnis woanders mit 32 Stunden in der Woche. 2026 hat er bisher nur ca. 1.0 ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Beamtin, momentan noch in Elternzeit und erwarte mein zweites Kind. Für die Berechnung des Bemessungszeitraums für Beamtinnen werden die Mutterschutzzeiten nicht automatisch ausgeklammert. Allerdings wäre eine Ausklammerung für mich finanziell besser, da ich aufgrund des Elterngeldbezuges für mein erstes Kind einen ...
Hallo Frau Bader, mein 1. Kind ist im November 2025 geboren. Das zweite erwarte ich in März 2027. Ich habe insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug für Kind 1. D.h. für Kind 2 kann exakt dieser Zeitraum ausgeklammert werden. (Schon bei der Elterngeldstelle nachgefragt) Kann ich das Elterngeld für Kind 2 weiter erhöhen irgendwie durch ein Kleingewerbe, ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt. Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse
- Zielvereinbarung im Job soll während Mutterschutz weiterlaufen, laut AG
- Bemessungszeitraum Elterngeld bei Beamtinnen