Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Thema Elterngeld

Frage: Thema Elterngeld

Kuestenkind1606

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Hallo Frau Bader, Ich habe nach langen durchwühlen des Internetes nach Informationen zum Thema Elterngeldes doch Fragen. Zu meiner Person: Ich , verheiratet, zum 1. Mal schwanger ( ET 18.12.2016) Bin vollzeit Angestellt (1300 brutto/950 netto) Ich habe verstanden dass ich 12 Monate Elterngeld beantragen kann und mein Mann nochmals 2 Monate ( dies ist bei uns nicht möglich da mein Mann mit einem Studium anfängt nach seiner Bundeswehrzeit ) Ich möchte wieder schnell arbeiten aber nicht in Vollzeit. Was sind meine Möglichkeiten? Dieses mit Elterngeld plus, beide Partner arbeiten im 1. Eltergeldjahr 4 Monate 25 bis 30 std. Ist für uns nicht möglich. Wenn ich 2 jahre zu Hause bleibe ( das Elterngeld wird dann auf die 2 Jahre aufgeteilt ) dann könnten wir finanziell nicht über die Runden kommen ( Mon. Fixkosten usw. ) Also dachte ich, ich bleibe 1 Jahr zu Hause und würde dann wieder als Teilzeit anfangen zu arbeiten. Meine Steuerberaterin sagte zu mir, ich solle nur auf 450 euro Basis im 2. Jahr anfangen da ich sonst bei 25-30 std Kraft zuviele Steuerlichenabzüge ( steuerklasse 3 und 5 ) hätte. Das würde mehr Sinn machen, wenn ich auf 450euro Basis arbeite. Aber dann habe ich ja kein Elterngeld mehr und damit bekommen wir die Fixkosten auch nicht gedeckelt. Es ist einfach zu wenig dann. 1. Frage darf man im 1. Elternjahr,wenn man für 12 Monate Elterngeld bekommt, zusätzlich z.b 450 euro dazu verdienen ohne dass es vom Elterngeld abgezogen wird? Oder wird mir dass dann abgezogen? 2. Da ich Geringverdiener, trotz Vollzeitanstellung ( 950netto), bin bekomme ich auch nur 65 prozent Elterngeld vom Nettolohn oder ( ich meine es so gelesene zu haben ) bekomme ich ein wenig mehr ? 3. Kann ich 1 Jahr zu Hause bleiben und volles Elterngeld beziehen und gleich mit angeben dass ich danach , im 2. Jahr , als Teilzeit beim alten Arbeitgeber wieder anfangen möchte zu arbeiten. Und habe ich dann irgendwie Ansprüche auf Unterstützung ( ausgenommen das das monatliche Kindergeld von 190 euro) ? Alles sehr verwirrend für mich. DANKE


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Jeder Verdienst im ersten Jahr wird angerechnet 2. Einen EG-Rechner finden Sie bei www.bmfsfj.de 3. Klar - es kommt wegen der Unterstützung auf den Verdienst Ihres Mannes an Liebe Grüße NB


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