Mitglied inaktiv
Hallo. Ich habe noch einmal einige Fragen. 1) Wenn ich auch mein 3. Jahr Elternzeit beantrage, kann das abgelehnt werden? Und entstehen dem AG dadurch Kosten? Ich wurde voll ersetzt. 2) Ich möchte Teilzeit in einem anderen Betrieb arbeiten. Vorerst für die Dauer der Elternzeit! Kann das abgelehnt werden? 3) Was passiert, wenn ich im anderen Betrieb arbeite und ich sollte wieder Schwanger werden? Vielen Dank
Hallo, 1. Wenn Sie mind. 2 J. beantragt haben, muss er nicht zustimmen, dann mùssen Sie es ihm nur mit einer Frist von 7 Wo. mitteilen 2. Ja, wenn er betriebliche Grùnde nennen kann 8zB Mitbewerber) 3. In wiefern? Sie beantragen beim alten AG neue EZ u beim neuen Ag kommt es auf den vertrag an (befristung oder nicht). Liebe Grùsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du 2 Jahre EZ hast, kannst Du dein drittes Jahr ohne probleme hinten dran hängen. Dein AG muss der Tätigkeit bei einem anderen AG zustimmen, also möglichst Stellenbeschreibung mitgeben, damit er sieht, dass Du nicht zur Konkurrenz gehst oder ihn anderweitig schädigen könntest. Dann darf er ablehnen, ansonsten eigentlich nicht. Wenn Du dort schwanger wirst, hast Du genauso Mutterschutzrechte wie in jedem Arbeitsverhältnis. LG Jana
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