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Hallo Frau Bader! Unsere Tochter wird im September 2 Jahre alt. Meine Elternzeit endet somit am 19.09.2007. Ich bin im Krankenhaus als Arzthelferin tätig. Nun möchte ich natürlich meine volle Stundenzahl reduzieren. Im Teilzeitarbeitsgesetz steht, man sollte dieses 3 Monate vorher schriflich einreichen. Nun bin ich mir aber noch nicht sicher, auf welche Stundenzahl ich gehen möchte. Ich müßte also am 19.06.2007 ein Schreiben abgeben. Wenn ich dieses Schreiben später einreichen sollte, kan mein Arbeitgeber mich dann zwingen, auf eine bestimmte Stundenzahl zu gehen? Denn eigentlich muß er doch die von mir angegebene Stundenzahl annehmen, oder? Und wie ist es mit der Arbeitszeit? Vielen Dank!!!
Hallo, grds. müssen Sie voll arbeiten, denn das steht in Ihrem Vertrag. Wenn Sie reduzieren wollen, müssen Sie dies verbindlich in dem Antrag mitteilen, damit der AG planen kann. Und zwar mit der Frist 3 Mo. Sie haben auch nur einen Anspruch, wenn die Zeiten zwischen 15 u 30 Std. liegen. Liebe Grüsse, NB
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Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.
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