Mitglied inaktiv
Mein Arbeitgeber hat schon jetzt verlauten lassen, dass ich während der Erziehungszeit nicht Teilzeit, sondern nur Vollzeit arbeiten kann. Begründung: Das kann sich die Firma nicht leisten. Vollzeit aber kann sie sich leisten! Sie haben ein Tag vor der Bekanntgabe der SS einen weiteren Mitarbeiter für die Abteilung eingestellt. Nun hoffen sie ,dass ich nicht wiederkomme, da die Firma 2 Mitarbeiter auf Dauer nicht bezahlen kann. Ich aber möchte die Teilzeit einklagen. Wie hoch schätzen Sie die Chancen, dass ich damit durchkomme? Gibt es einen Vorschlag zum Procedere von Ihnen? Vielen Dank, Katrin
Liebe Katrin, Der Anspruch besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Wenn der AH sich trotzdem weigert, müssen Sie klagen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Um die Chancen einer Klage einschätzen zu können ,bräuchte man mehr Angaben (z.b Anzahl der ständig Beschäftigten, welche betrieblichen Gründe könnten einer Teilzeit im Wege stehen (sehr dehnbarer Begriff)). Andererseits glaub ich kaum ,das wenn man erfolgreich geklagt hat ,man noch gern zur Arbeit geht (denke da an "unauffälliges" Mobbing AG seitens).
Mitglied inaktiv
die rechtlichen Voraussetzungen sind alle gegeben!!!!
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