Mina28
Hallo Frau Bader, ich habe nach einem Jahr Elternzeit, am 04.04.2011, wieder angeangen zu arbeiten, 30 std die Woche. Nach einem Monat habe ich gemerkt, dass es doch zu viele Stunden sind und habe ab dem 1 juni 2011 wieder die Elternzeit beantragt und in diesem Rahmen meine Stunden auf 20 stunden die woche reduziert (ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt). Meine Vorgesetzte plant mich aber weiterhin mit Überstunden ein. Darf sie das? Habe ich das Recht auf meinen 20 std Woche zu bestehen? Ich habe die Stunden doch nicht einfach so reduziert, sondern arbeite teilzeit wärend meiner Elternzeit! Zählt das nicht? Ich habe ein kleines Kind zu Hause, aber es scheint meine Vorgesetzte nicht zu interessieren..... Danke für Ihre Zeit Viele Grüße Inga
Hallo, was steht denn dazu in Ihrem Arbeitsvertrag? Liebe Grüßsse, NB
Mina28
Meine Elternzeit habe ich Fristgemäß beantragt und einen Zusatzvertrag zu meinem Arbeitsvertag bekommen, wo steht, dass ich Elternzeit habe und einer Teilzeitbeschäftigung mit 20 std Woche nachgehe!
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