Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

Guten Tag, ich habe im Juli 2021 meinen Sohn zur Welt gebracht und war anschließend bis Ende Dezember 2021 in Elternzeit und zu 100% zu Hause. Ab Januar 2022 bis Ende Dezember 2022 bin ich ebenfalls noch in Elternzeit, jedoch arbeite ich bereits wieder 15 Stunden bei meinem Arbeitgeber in Teilzeit. Ich möchte nun gerne meine Elternzeit verlängern und ab Januar 2023 für ein weiteres Jahr in Teilzeit arbeiten, jedoch mit 20 Stunden. Kann mein Arbeitgeber den Antrag ablehnen bzw. was muss ich beachten? Vielen Dank!

von cindy_193 am 10.07.2022, 11:30



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

Hallo, ja, der AG kann das ablehnen. Man muss sich bei dem Erstantrag auf 24 Mo. festlegen.Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.07.2022



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

Man legt sich für die ersten 2 Jahre fest. Da Du nur 1,5 Jahre EZ genommen hast, musst der AG der Verlängerung zustimmen auf 2 EZ.

von Suomi am 10.07.2022, 12:00



Antwort auf: Elternzeit verlängern nach 1,5 Jahren und Teilzeitarbeit

Genauer: Der AG muss nicht zustimmen. Aber für die Verlängerung deiner EZ benötigst du seine Zustimmung. Er darf die Verlängerung auch ablehnen.

von Pamo am 10.07.2022, 17:12



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