Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern mit Vorrausetzung auf Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern mit Vorrausetzung auf Teilzeitarbeit

Eyluel

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Hallo Frau Bader, ich habe eine bisschen komplizierte Situation: Ich habe am 23.04.2015 meine Tochter bekommen und habe für zwei jahre Elternzeit beantragt. als meine Tochte 6 Monate alt wurde, habe ich mich dazu entschlossen, wieder in meiner Firma teilzeit zu arbeiten, also habe ich einen Teilzeitantrag gestellt. Jedoch hat meine Firma abgelehnt mit der Begründung, die hätten ihre Personalplanung bereits abgeschlossen, die Firma hat über 300 Mitarbeiter und ich bin seit 10 Jahren da! Ich habe es so hingenommen und habe gleichzeitig meine Elternzeit auf das dritte Jahr velängert jedoch nur mit der Voraussetzung auf Teilzeitarbeit. Meine Firma hat der Verlängerung auf das dritte Jahr zugestimmt, jedoch teilten sie mir auch gleichzeitig mit, dass über eine Teilzeitbeschäftigung noch nicht entschieden werden kann, da die Personalplanung erst in Januar 2017 gemacht wird und haben mir vorgeschlagen uns nochmal Januar zusammen zu setzen. Sollte ich nicht im dritten Jahr der Elternzeit teilzeit arbeiten können, würde ich auch Vollzeit meine Arbeit aufnehmen (ungern aber ich müsste dann). Deswegen habe ich meine Firma angeschrieben und vorsorglich meine Verlängerung der Elternzeit zurückgenommen und denen mitgeteitl, dass ich mich dann Januar entscheiden werde. Meine Firma hat dies auch genehmigt und hat meine Elternzeit auf zwei Jahre gekürzt. Jetzt ist meine Frage folgendes; kann ich Januar 2017 erneut einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit stellen mit Teilzeitarbeit? Muss meine Firma nach dem hin und her der Verlängerung zustimmen und hab ich dann vor dem Arbeitsgericht eine Chance wenn ich mein Anspruch auf Teilzeit einkalge? Vielen Dank für Ihre Antwort LG Eyluel


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nicht unproblematisch. Sie haben ein Wahlrecht - welches Sie schon ausgeübt haben. Ich würde es einfach tun - der Ag muss dann betriebliche Gründe nennen, warum es nicht klappt. Sonst verlängern und sich woanders etwas suchen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Dein AG Dir keine TZ Stelle anbieten kann während der EZ, müssen sie Dir erlauben woanders TZ zu arbeiten. Eine Begründung ist "wir haben die Personalplanung abgeschlossen" sicherlich nicht bei der Größe der Firma. LG Lilly


Eyluel

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Danke für deine Antwort, jedoch war meine Frage nicht ob ich wo anders arbeiten kann sondern was ganz anderes! Und ja die Begründung war, das die Personalplanung abgeschlossen ist! Lg


Eyluel

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Vielen dank für Ihre Antwort Frau Bader, Ich habe den Antrag auf Verlängerung der EZ ja nur vorsorglich zurückgenommen und meinem AG mitgeteilt, dass ich Januar 2017 mich entscheiden würde, daher muss doch der AG zustimmen oder?


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