Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit während EU

Frage: Teilzeitarbeit während EU

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Tochter wurde im Dezember 2000 geboren. Ich möchte während des EUs gern 30 h wöchentlich arbeiten gehen. Ist dies möglich oder muß ich mich(aufgrund des alten Erziehungsgeldgesetzes)auf 19 Stunden beschränken? Wenn letzteres zutrifft, besteht dann die Möglichkeit den Erziehungsurlaub vorzeitig zu beenden? Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße, Kika


Mitglied inaktiv

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Nein, Du darfst nur 19 Stunden arbeiten. Um den EU zu beenden, gibt es zwei Möglichkeiten: Wenn Du bei Deinem "alten" AG arbeiten möchtest, bist Du auf seine Kulanz angewiesen. Wenn er einverstanden ist, kannst Du den EU jederzeit beenden und wieder arbeiten. Wenn Du einen "neuen" AG hast, mußt Du beim alten kündigen. Das geht auch während des EU. Allerdings kenne ich mich bei den Fristen nicht gut aus. LG, Elisabeth.


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