Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeitarbeit nach EU

Frage: Teilzeitarbeit nach EU

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, am 22.08.04 endet mein EU nach 5 Jahren (zwei Kinder). Seit dem 01.01.96 bin ich als Sachbearbeiterin dort beschäftigt und möchte gerne in Teilzeit für ca. 17 Std./Wo. wieder dort arbeitein. Bereits im März habe ich mich bei meinem AG telefonisch nach einer Teilzeitbeschäftigung erkundigt und man hat mir mitgeteilt das z.Zt. so eine Stelle nicht frei wäre, ich solle mich fristgerecht wieder melden da ja in dieser Zeit noch viel passieren könne. In den nächsten Tagen werde ich also schriftlich meine Teilzeitstelle mit Angabe der mir möglichen Arbeitszeiten (08.30h bis 12.00h) beantragen. Meine Fragen: - wenn mein AG diese Teilzeitstelle ablehnt muß ich dann kündigen? - was sind Gründe die eine Ablehnung der Teilzeitstelle rechtferigen? - wenn ich ein Recht auf eine Teilzeitbeschäftigung habe und mein AG diesem nicht nachkommen will/kann - muß er dann nicht mir kündigen? und steht mir dann nicht eine Abfindung zu? - wie stehen die Chancen dies gerichtlicht einzuklagen? Viele Fragen, viel Unsicherheit meinerseits die heutzutage leider oft ausgenutz wird! Vielen Dank im Vorraus Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo ! Gibt es denn Teilzeitstellen während dieser Zeit in der Firma ? Soweit ich weiß hat man ein Recht auf Teilzeit aber kein Recht auf eine bestimmte Zeit ! LG Astrid


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